Magistrat beschließt Offenlage zum Bebauungsplan Informationszentrum Mathildenhöhe

(evi)
Hochzeitsturm auf der Mathildenhöhe © Ulrich Mathias

In seiner Sitzung vom 10. Juli hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt den nächsten Verfahrensschritt zur Schaffung von Planungsrecht für das neue Informationszentrum auf dem Osthang der Mathildenhöhe beschlossen. Ziel des neuen Bebauungsplans ist die Stärkung der Welterbestätte Mathildenhöhe mit ihren kulturellen Nutzungen und Sehenswürdigkeiten.

„Das zukünftige Informationszentrum an der Mathildenhöhe soll ein, dem historischen Kontext entsprechender, Anlaufpunkt für Besucherinnen und Besucher der Welterbestätte Mathildenhöhe sein“, so Oberbürgermeister Hanno Benz.
 
Im Rahmen eines Wettbewerbs wurde 2018 das Architekturbüro Marte.Marte für seinen Entwurf des Informationszentrums ausgewählt und mit der weiteren Planung beauftragt. Dieser Entwurf musste an die Anforderungen von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites), der Berater-Organisation der UNESCO, angepasst werden, da das Baufeld für das vorgesehene Gebäude ursprünglich innerhalb der Kernzone der Welterbestätte lag. Der Bebauungsplanentwurf berücksichtigt nun die Vorgaben von ICOMOS.
 
Stadtrat Michael Kolmer erläutert: „Der Magistratsbeschluss zur Offenlage stellt einen wichtigen Schritt dar, um für das Informationszentrum und weitere kulturelle Nutzungen, Planungsrecht außerhalb der Welterbestätte zu erhalten. Hierfür muss der aktuelle Bebauungsplan in einem Teilbereich geändert werden.“

Der Bebauungsplan umfasst die städtische Fläche des Osthangs sowie die Verkehrsfläche des angrenzenden Olbrichwegs. Neben zwei bebaubaren Flächen für kulturelle Nutzungen können nun deutlich größere Freibereiche als öffentliche Grünflächen festgesetzt und mehr gewachsener Baumbestand dauerhaft gesichert werden. Der Olbrichweg wird künftig als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.

„Bereits im Juli und August 2023 gab es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Zielen und Zwecken der Planung. Mit dem Magistratsbeschluss vom 10. Juli 2024 wird mit der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs, eine weitere Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Für die erste Sitzung nach den Sommerferien wird dann der notwendige Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erwartet. Anschließend wird der genaue Zeitraum der Offenlage im Anschluss nochmals bekannt gegeben“, so Benz und Kolmer abschließend.