Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am 15. Januar den Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Informationszentrums, das als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher des UNESCO-Welterbes Mathildenhöhe dienen soll. Der neue Bebauungsplan stellt sicher, dass die Fläche des Osthanges zukünftig sowohl für kulturelle Nutzungen als auch als öffentliche Grünflächen genutzt wird. In intensiver Abstimmung mit der UNESCO wurde der Osthang als optimaler Standort für das neue Informationszentrum Mathildenhöhe ausgewählt, da er außerhalb der geschützten Kernzone der Welterbestätte Darmstadt liegt und gleichzeitig einen unmittelbaren Anschluss an die Stätte bietet. Nach Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung kann der Bebauungsplan durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft treten.
Oberbürgermeister Hanno Benz betont die Bedeutung dieses entscheidenden Meilensteins: „Mit dem Bebauungsplan schaffen wir die Rahmenbedingungen für ein modernes und barrierefreies Informationszentrum, das den hohen Ansprüchen der UNESCO gerecht wird und den Besuchenden der Mathildenhöhe einen angemessenen Ort zum Ankommen und Informieren bietet.“
In diesem Zusammenhang bedanken sich Oberbürgermeister Benz und Stadtrat Kolmer auch bei der Initiative Osthang, die den Bereich in den letzten Jahren genutzt und unsere Stadt damit kulturell bereichert hat. Auch wenn es von Beginn an klar war, dass es sich nur um eine temporäre Nutzung handelt, schätze man die Arbeit der Initiative sehr und sei im engen Austausch mit der Gruppe.
„Ich freue mich, dass wir der Initiative Osthang ein entsprechendes Angebot für einen Alternativ-Standort unterbreiten konnten“, so Oberbürgermeister Benz.
Planungsdezernent Michael Kolmer ergänzt: „Der Bebauungsplan O 32.1 sichert nicht nur den Bau des Informationszentrums, sondern schützt auch den wertvollen Grünraum am Osthang. Der Erhalt der natürlichen Umgebung und des Baumbestands hat in der Planung höchste Priorität.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 32.1 umfasst die städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den südlich angrenzenden Straßenabschnitt des Olbrichwegs, der entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan perspektivisch als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden soll. Für 2025 ist sowohl der Beginn des Baus des Informationszentrums als auch ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Gestaltung der umgebenden Flächen vorgesehen.
Dem Satzungsbeschluss vorausgegangen war ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch mit einer frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit der Möglichkeit, Anregungen zu den Planungszielen vorzubringen. Nach sorgfältiger Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der nach Beschlussfassung durch die städtischen Gremien am 30. September 2024 für einen Monat öffentlich ausgelegt wurde, um erneut Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuholen.