Magistrat beschließt Anhebung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII

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© Wissenschaftsstadt Darmstadt

Mit Inkrafttreten des neuen Mietspiegels 2024 passt die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch die Mietobergrenzen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zum 1. Juli 2024 der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt an. Dies hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch (12.) beschlossen.

Basierend auf den Werten des neuen Mietspiegels wurden für die leistungsberechtigten Personenkreise die Mietobergrenzen neu berechnet, die bei der Anmietung einer Wohnung per Gesetz an die Einhaltung der Mietobergrenzen gebunden sind.

„Durch die 2018 beschlossene, verbindliche Anpassung der Mietobergrenzen an die Fortschreibung des Mietspiegels wird sichergestellt, dass gerade für Menschen im Sozialleistungsbezug verbesserte Chancen geschaffen werden, angemessenen Wohnraum zu finden und zu halten“, erklärt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Barbara Akdeniz

Die Angemessenheitsgrenzen der Kosten für eine Unterkunft werden, je nach Haushaltsgröße, zwischen zehn und 14 Prozent erhöht. 

Interessierte können sich an das Jobcenter (E-Mail: Jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de) oder das Amt für Soziales und Prävention (E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention@darmstadt.de) wenden.