Der Abschnitt der Erich-Ollenhauer-Promenade zwischen Pützerstraße und Paula-Ludwig-Platz ist seit Kurzem als Fußgängerzone ausgewiesen worden. Damit ist das Parken auf der linken Seite der Fläche zwischen den Häusern und das Zuparken des barrierefreien Zugangs zu den Häusern Pützerstraße 4 und 4a untersagt. Die Markierungen für die bisherigen Stellplätze wurden entfernt. Das Einfahren ist für Anwohnerinnen und Anwohner der Pützerstraße Nr. 6, 6a und 6b und für den Radverkehr erlaubt. Ebenso einfahren dürfen Fahrzeuge der Feuerwehr, Rettungskräfte und Müllabfuhr.
„In der Vergangenheit kam es für die Anwohnerschaft sowie für Fahrzeuge der Einsatzkräfte und der Müllabfuhr wiederholt zu Engpässen durch regelwidrig geparkte Fahrzeuge. Mit der Neuregelung wird einer der zentralen Zugänge zum Weltkulturerbe Mathildenhöhe aufgewertet“, so Stadtrat Paul Georg Wandrey.