Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat im Normenkontrollverfahren zur Gültigkeit der städtischen Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung den Normenkontrollantrag eines Darmstädter Bürgers abgewiesen.
Der Normenkontrollantrag richtete sich gegen die Höhe sowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswassergebühren, die in der am 01. September 2002 in Kraft getretenen Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung festgelegt sind.
Der Antragsteller erhob Einwendungen gegen die der Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation. Diese Bedenken hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt.
Mit dem abweisenden Beschluss wird die Position der Wissenschaftsstadt Darmstadt in vollem Umfang bestätigt, der Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Bürgermeister und Stadtkämmerer Wolfgang Glenz zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. "Es hat sich gezeigt, dass die Stadt bei der Erstellung der neuen Gebührensatzung sauber und korrekt gearbeitet hat und die richtigen Konsequenzen aus einem früheren Urteil gezogen wurden."
Für Oberbürgermeister Walter Hoffmann wird mit dem Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs Klarheit und Rechtssicherheit für Stadt und Bürger geschaffen: "Ich hoffe, dass der Beschluss des VGHs nunmehr Rechtssicherheit auf einem schwierigen Gebiet schafft und zu einer weiteren Beruhigung und Versachlichung in der Abwassergebührendiskussion beiträgt."