Darmstädter Weihnachtsmarkt infolge des geänderten Waffengesetzes Waffenverbotszone

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Ordnungsdezernent Wandrey: „Regelung erstreckt sich auf alle Stadtteile. Ziel ist es, die Sicherheit der Marktbesucher zu erhöhen und ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Über eine generelle Waffenverbotszone in der Innenstadt wurde bisher nicht entschieden“

Darmstädter Weihnachtsmarkt (Archiv) Quelle: Rüdiger Dunker / Grafik Waffenverbot: Shutterstock

Durch die Änderung des Waffengesetzes (WaffG), die am 30. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, gelten alle Märkte, einschließlich der Weihnachtsmärkte, auch in Darmstadt als gesetzlich geregelte Waffenverbotszonen.

Dazu Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey: „Diese Regelung erstreckt sich auf alle Stadtteile. Ziel ist es, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen und ein friedliches Miteinander auf den Märkten zu gewährleisten. Über eine generelle Waffenverbotszone in der Innenstadt wurde bisher nicht entschieden, da die interne Prüfung noch läuft. Die Stadtverwaltung wird weiterhin an der Sicherheit der Märkte arbeiten und die Situation regelmäßig überprüfen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.“

In Waffenverbotszonen ist das Mitführen von Messern untersagt (Paragraph 42 Absatz 4a WaffG), es gibt jedoch Ausnahmen: Handwerker, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Messer verwenden, sowie Standbetreiber, die Messer für ihre Verkaufsstände benötigen, sind von dem Verbot ausgenommen. Auch Messer, die vor Ort gekauft werden, fallen nicht unter das Verbot. Die Einführung der Waffenverbotszonen ermöglicht es der Polizei außerdem, anlasslose Kontrollen durchzuführen (Paragraph 42 c WaffG).