Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen und wegen den Postlaufzeiten empfiehlt die Wissenschaftsstadt Darmstadt allen Wahlberechtigten des Wahlkreises 185 am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.
Bürgerinnen und Bürger, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, werden gebeten, folgendes zu beachten: Briefwahlunterlagen können postalisch, per E-Mail oder online beim Wahlamt beantragt werden. Diejenigen, die diesen Weg wählen, werden ausdrücklich gebeten, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes an das Wahlamt ist mit einer mehrtägigen Postlaufzeit zu rechnen. Alternativ können Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Bürger- und Ordnungsamtes (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt) eingeworfen werden.
Zusätzlich können Wahlberechtigte persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, 2. OG, Schalter 15 und 16) ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und ihre Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss dafür der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit, vor Ort zu wählen, Gebrauch zu machen, um den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt sicherzustellen. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Dienstag, 18. Februar 2025, abgeraten, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass Briefwahlunterlagen dem Wahlamt pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.
Das Briefwahlbüro ist seit dem 13. Januar 2025 zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann generell, das heißt auch wenn diese postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden, aufgrund der verkürzten Fristen frühestens ab Montag, 3. Februar 2025, erfolgen. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl im Briefwahlbüro zu vereinfachen, ist das Briefwahlbüro zusätzlich am Samstag, 8. Februar 2025, und Samstag, 15. Februar 2025, jeweils von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Generell gilt, dass Wahlbriefe bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen müssen.
Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind auf der städtischen Webseite https://www.darmstadt.de/rathaus/wahlen/bundestagswahlen-in-darmstadt abrufbar.