Grundwasserhaltung

Grundwasserhaltung spielt eine entscheidende Rolle für die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und den Erhalt der ökologischen Balance in unseren Ökosystemen. 

Wasserbehörden legen daher Auflagen fest, um die nachhaltige Nutzung des Grundwassers sicherzustellen und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften zur Begrenzung der Entnahme von Grundwasser, zur Vermeidung von Verunreinigungen durch schädliche Stoffe sowie zur Überwachung der Wasserqualität.

Dementsprechend sind Brunnen zur Gartenbewässerung daher der Wasserbehörde anzuzeigen. Grundwasserhaltungen bei Bauarbeiten und Bohrmaßnahme sind im Vorfeld mit der Behörde abzustimmen. 

Sie wollen einen Brunnen zur Gartenbewässerung anzeigen?

Wenden Sie sich hier an die untere Wasserbehörde. Grundwasserhaltungen bei Bauarbeiten und Bohrmaßnahme sind im Vorfeld mit der Behörde abzustimmen. 

Versickerung von Regenwasser

Der nachhaltige Umgang mit Regenwasser ist weltweit zu einem wichtigen Thema für Städte und Gemeinden geworden. Durch versiegelte Flächen wie Straßen, Parkplätze und Gebäude kann Regenwasser nicht mehr in den Boden eindringen, sondern fließt direkt in die Kanalisation. Dies führt zu verschiedenen Problemen, wie Überflutungen bei starkem Regenfall und einer Belastung der Kanalisation.

Doch nicht nur oberirdisch, sondern auch unterirdisch hat die Versickerung von Regenwasser Auswirkungen. Das Regenwasser kann nicht mehr langsam in den Boden einsickern und das Grundwasser auffüllen. Dadurch sinkt der Grundwasserspiegel, was wiederum zu Trockenheit und einem Rückgang der Wasserqualität führen kann.

Um diesen negativen Effekten entgegenzuwirken, ist es wichtig, Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Anlage von Grünflächen, die Begrünung von Dächern oder die Installation von Versickerungsanlagen. 

Gerade in städtischen Bereichen, mit einer Vielzahl von Möglichkeiten der Wasserverunreinigung (Kfz-Verkehr, Müll, Schadstoffe), muss die Versickerung so erfolgen, dass das Grundwasser nicht verschmutzt wird. Daher ist die Versickerung von Dach- und Verkehrsflächen grundsätzlich bei der Wasserbehörde zu beantragen. 

Sie wollen die Versickerung von Dach- und Verkehrsflächen beantragen?

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Wasserentnahme

Die Wasserentnahme aus Grundwasser und Oberflächengewässern ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnisfrei, unterliegt jedoch einer Anzeigepflicht bei der zuständigen Wasserbehörde. Diese Regelungen dienen dem Schutz unserer Wasserressourcen und sollen sicherstellen, dass die Entnahme in einem verantwortungsvollen Rahmen erfolgt.

Gemäß § 46 Abs. 1 WHG bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser keiner Erlaubnis für Zwecke der gewöhnlichen Bodenbewässerung gärtnerisch genutzter Grundstücke, soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind.

Grundwasser darf zur auch Gartenbewässerung bis 3.600 m³ pro Jahr Fördervolumen erlaubnisfrei gefördert werden. Gemäß § 29 Abs. 2 HWG ist mindestens einen Monat vor der Einrichtung eines Brunnens bei der Wasserbehörde unter Angabe des genauen Grundstücke und aller zur Beurteilung der Maßnahme erforderlichen Unterlagen (amtlicher Lageplan, ggf. Bauwerkszeichnungen und Beschreibungen).

Die gesetzlichen Regelungen zur Entnahme von Wasser aus Flüssen sind in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie in den jeweiligen Landeswassergesetzen, wie dem Hessischen Wassergesetz (HWG) festgelegt. Grundsätzlich ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen erlaubnisfrei, unterliegt jedoch einer Anzeigepflicht bei der zuständigen Wasserbehörde (§ 19 HWG).

Die Wasserentnahme aus Flüssen muss so erfolgen, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf den ökologischen Zustand des Gewässers entstehen. Dies bedeutet, dass die Entnahme in einem angemessenen Rahmen und unter Berücksichtigung des Schutzes der Gewässerökologie erfolgen muss.

Besonders in Zeiten von Trockenheit und Wasserknappheit ist es wichtig, die Wasserentnahme zu regulieren. Die Wasserbehörde behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Sicherung des Wasserhaushalts zu ergreifen und die Entnahme von Wasser einzuschränken. Dies dient dem Erhalt des ökologischen Gleichgewichts und der Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

Geothermie

Geothermie ist eine Form der Energiegewinnung, die die natürliche Wärme der Erde nutzt. Diese Wärme stammt aus dem Erdinneren und entsteht durch den radioaktiven Zerfall von Gesteinen sowie durch die Restwärme aus der Entstehung des Planeten. Geothermische Energie kann auf verschiedene Arten genutzt werden, um Gebäude zu heizen, Warmwasser bereitzustellen oder Strom zu erzeugen.

Es gibt zwei Hauptarten der geothermischen Energiegewinnung: die oberflächennahe Geothermie und die tiefe Geothermie. Bei der oberflächennahen Geothermie werden Wärmepumpen eingesetzt, um die im Erdreich gespeicherte Wärme zu nutzen. Diese Methode eignet sich besonders gut zur Beheizung von Gebäuden und zur Warmwasserbereitung. Bei der tiefen Geothermie hingegen wird heißes Wasser oder Dampf aus tiefen Bohrlöchern gefördert, um damit Turbinen anzutreiben und Strom zu erzeugen.

Geothermie ist eine nachhaltige Energiequelle, da sie nahezu unbegrenzt verfügbar ist und keine schädlichen Emissionen verursacht. Durch den Einsatz von Geothermie können fossile Brennstoffe eingespart und somit der CO2-Ausstoß reduziert werden. Zudem ist Geothermie unabhängig von Wetter- und Umwelteinflüssen, was sie zu einer zuverlässigen Energiequelle macht.

Für weitere Hintergründe und Informationen über Geothermie können Sie das Angebot des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) nutzen.

Sie wollen einen Antrag für eine Geothermieanlage stellen?

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Adresse

Umweltamt, Abt. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Standort Hilpertstraße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Standort Hilpertstraße

Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt

Kontakt

Telefon (06151) 13-3286
Fax (06151) 13-3287
E-Mail umweltamt@darmstadt.de