Die Mitglieder des Naturschutzbeirats, dessen Amtszeit fünf Jahre beträgt, werden vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berufen. Sie müssen nicht nur ortskundig, sondern auch sachkundig sein. „Sachkunde“ verlangt nach der hessischen „Verordnung über die Naturschutzbeiräte“ …“besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen“.
Um dies sicherzustellen wird ein Teil der Beiratsmitglieder auf Vorschlag der anerkannten Naturschutzverbände berufen. Die Anerkennung als Naturschutzverband wird auf Grundlage des § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz ausgesprochen. Die Verbände müssen u. a. „im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern“.
Laut § 57 HeNatG sollen die Naturschutzbeiräte höchstens zwölf Mitglieder haben.