Amtsvormundschaft - Beistandschaft

Die Amtsvormundschaft kümmert sich um Kinder und Jugendliche, wenn die Eltern sie rechtlich nicht vertreten können. Die Beistandschaft hilft Alleinerziehenden, die Vaterschaft festzustellen und Unterhalt für ihr Kind zu bekommen.

Um diese Dienstleistungen zu nutzen, müssen Sie in Darmstadt wohnen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis leben (z. B. Darmstadt-Dieburg), wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt dort.

Dienstleistungen

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Beurkundungen der Anerkennung der Vater­schaft mit Zustimmungs­erklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorge­erklärung.

Sorgerecht und schriftliche Auskunft gem. § 58a SGB VIII

Das Jugend­amt des Wohn­ortes der Mutter stellt auf Anfrage der Mutter eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorge­erklärung abgegeben wurde (sog. Negativ­attest, Nachweis über alleiniges Sorge­recht).

Kindesunterhalt und Unterhaltstitel

Beurkundung von Unter­halts­titeln sowie Beratung und Unter­stützung in Unter­halts­fragen gemäß § 18 SGB VIII.

Beistandschaften

Unte­rstützung bei der Vater­schafts­fest­stellung und/oder der Geltend­machung von Unter­halts­ansprüchen (Kindes­unterhalt).

Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft

Wird Eltern die gesamte oder Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familien­gericht einen Amts­vormund oder Amts­pfleger bestellen.

Adresse

Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

Parken

Parkplätze (gebührenpflichtig) sowie ein Parkhaus finden Sie in der Bad Nauheimer Straße hinter dem Stadthaus