Amtsvormundschaft - Beistandschaft

Hier die Dienstleistungen der Abteilung Amts­vormund­schaften/Beistand­schaften des Jugend­amtes:

Zur Inanspruch­nahme dieser Dienst­leistungen ist voraussetzend, dass Sie in Darmstadt wohnen. Falls Sie in einem anderen Land­kreis (bspw. Darmstadt-Dieburg) wohnen, wenden Sie sich bitte an das dortige Jugend­amt.

Dienstleistungen

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Beurkundungen der Anerkennung der Vater­schaft mit Zustimmungs­erklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorge­erklärung.

Sorgerecht und schriftliche Auskunft gem. § 58a SGB VIII

Das Jugend­amt des Wohn­ortes der Mutter stellt auf Anfrage der Mutter eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorge­erklärung abgegeben wurde (sog. Negativ­attest, Nachweis über alleiniges Sorge­recht).

Kindesunterhalt und Unterhaltstitel

Beurkundung von Unter­halts­titeln sowie Beratung und Unter­stützung in Unter­halts­fragen gemäß § 18 SGB VIII.

Beistandschaften

Unte­rstützung bei der Vater­schafts­fest­stellung und/oder der Geltend­machung von Unter­halts­ansprüchen (Kindes­unterhalt).

Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft

Wird Eltern die gesamte oder Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familien­gericht einen Amts­vormund oder Amts­pfleger bestellen.

Adresse

Jugendamt, Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Öffnungszeiten

Wochentag  
Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

Parken

Parkplätze (gebührenpflichtig) sowie ein Parkhaus finden Sie in der Bad Nauheimer Straße hinter dem Stadthaus