Beurkundungen der Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorgeerklärung.
Hier die Dienstleistungen der Abteilung Amtsvormundschaften/Beistandschaften des Jugendamtes:
Zur Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen ist voraussetzend, dass Sie in Darmstadt wohnen. Falls Sie in einem anderen Landkreis (bspw. Darmstadt-Dieburg) wohnen, wenden Sie sich bitte an das dortige Jugendamt.
Beurkundungen der Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorgeerklärung.
Das Jugendamt des Wohnortes der Mutter stellt auf Anfrage der Mutter eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde (sog. Negativattest, Nachweis über alleiniges Sorgerecht).
Beurkundung von Unterhaltstiteln sowie Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen gemäß § 18 SGB VIII.
Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt).
Wird Eltern die gesamte oder Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familiengericht einen Amtsvormund oder Amtspfleger bestellen.
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Fax | (06151) 13-4413 |
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jugendamt@darmstadt.de | |
beistandschaften@darmstadt.de | |
amtsvormundschaften@darmstadt.de |
Wochentag | ||
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Montag bis Freitag; | Termine nach Vereinbarung |
Parkplätze (gebührenpflichtig) sowie ein Parkhaus finden Sie in der Bad Nauheimer Straße hinter dem Stadthaus