Parken

Im Bundesdurchschnitt ist jeder private Pkw pro Tag 72 Minuten unterwegs. Die übrigen 1.368 Minuten benötigt er einen Parkplatz. Angesichts des knappen Raums in den Städten kann dies ein Problem sein – für die Parkplatzsuchenden ebenso wie für Anwohner und für andere Verkehrsteilnehmer.

In Darmstadt sorgt eine differenzierte Parkraumbewirtschaftung dafür, dass der vorhandene Parkraum möglichst gerecht verteilt wird. In den Wohngebieten rund um die Kernstadt schützen so genannte Bewohner-Parkzonen die Anwohner vor dem Parkdruck der Einpendler. In einem engen Gürtel von Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Fußgängerzone finden Einkäufer, Kunden und Besucher jederzeit einen Stellplatz für ihr Auto.

Der Gesamtübersicht können Sie entnehmen, in welchen Quartieren in den letzten Jahren bereits Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde und in welchen dies noch geplant ist.

Zuletzt wurde die Parkraumbewirtschaftung im Martinsviertel eingeführt. Aufgrund der Größe des Martinsviertels erfolgte dies in zwei Etappen. Im Martinsviertel-Ost erfolgte die Einführung zum 01.12.2023, im Martinsviertel-West zum 01.03.2024. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Flyern.

Wohnen Sie in einer parkraumbewirtschafteten Zone? Dann finden Sie hier alle notwendigen Informationen.

Sie bekommen Besuch? Dann können Sie hier Gästekarten erwerben.

 

 

Wenn Sie mir dem Pkw anreisen, finden Sie ein großes Angebot an Parkplätzen in Tiefgaragen und Parkhäusern in der Darmstädter Innenstadt: Übersicht Parkhäuser in der Innenstadt.

Auch in der Nähe zur Autobahnabfahrt A5 / A67 und des Hauptbahnhofes gibt es Parkhäuser mit einer idealen ÖPNV-Anbindung in die Darmstädter Innenstadt.

Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes in einer Parkraumbewirtschaftungszone in Darmstadt, haben die Möglichkeit bei der Straßenverkehrsbehörde (E-Mail: Straßenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) einen Antrag für einen Parkausweis zu stellen. Bereits seit dem Jahr 2001 bietet die Stadt Darmstadt sogenannte "Handwerkerblöcke" an. In diesem Handwerkerblock sind insgesamt 10 Einzelgenehmigungen enthalten, die je nach Bedarf vom Handwerker auszufüllen sind.

Für Handwerksbetriebe gibt es zudem bereits seit dem Jahr 2006 einen Handwerkerparkausweis für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main. Mit dem Regionalen Handwerkerparkausweis haben sich die Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmengenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt. Handwerksbetriebe können so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen oder Zonen mit eingeschränkter Haltedauer parken und ihre Baustellen erreichen. Nähere Informationen zum Handwerkerausweise für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main finden Sie hier. Beantragt werden kann dieser ebenfalls bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes.

Adresse

Mobilitäts- und Tiefbauamt 66.1 - Abt. Mobilität

Stadthaus West (8)

Mina-Rees-Straße 8
64295 Darmstadt