Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes in einer Parkraumbewirtschaftungszone in Darmstadt, haben die Möglichkeit bei der Straßenverkehrsbehörde (E-Mail: Straßenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) einen Antrag für einen Parkausweis zu stellen. Bereits seit dem Jahr 2001 bietet die Stadt Darmstadt sogenannte "Handwerkerblöcke" an. In diesem Handwerkerblock sind insgesamt 10 Einzelgenehmigungen enthalten, die je nach Bedarf vom Handwerker auszufüllen sind.
Für Handwerksbetriebe gibt es zudem bereits seit dem Jahr 2006 einen Handwerkerparkausweis für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main. Mit dem Regionalen Handwerkerparkausweis haben sich die Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmengenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt. Handwerksbetriebe können so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen oder Zonen mit eingeschränkter Haltedauer parken und ihre Baustellen erreichen. Nähere Informationen zum Handwerkerausweise für die gesamte Region Frankfurt Rhein-Main finden Sie hier. Beantragt werden kann dieser ebenfalls bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Firmensitzes.