Der Wasserturm ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Der Wasserturm ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Bis 2000 wurden auf dem 15.000 qm großen Bundesbahn-Ausbesserungswerk Radsätze instand gesetzt - mit knallendem Lärm.
Die Restaurierung des Wasserturms gehörte 2023 zu den besonderen Maßnahmen und wurde mit einer Jahreskarte gewürdigt.