Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 22. April 2020 den Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen der 3. Runde, Ballungsraum Darmstadt, zur Kenntnis genommen und dabei die Stellungnahmen und daraus resultierende Maßnahmen begrüßt. Die Stadt wird sich u.a. mit dem in den Stellungnahmen meist genannten Thema Tempo 30 konsequent auseinandersetzen. Die vom Regierungspräsidium (RP) zu erstellenden Lärmaktionspläne sind unter Einbindung der Öffentlichkeit in einem zweistufigen Verfahren alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
„Verkehrslärm ist einer der höchst belastend wirkenden Emissionen im Ballungsraum Darmstadt, den der Magistrat schon immer als besondere Aufgabe zur Entlastung seine Bürgerinnen und Bürger versteht und ständig im Blick hat“, erklären Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. „Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Stellungnahmen beschäftigen sich größtenteils mit dem Thema Tempo 30. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt befürwortet die Einführung von Tempo 30 wo immer möglich, da hierdurch nicht nur eine Minderung der Verkehrslärmbelastung und der Luftschadstoffbelastung erreicht werden kann, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dort wo es rechtlich möglich ist, werden wir daher einen Antrag auf die Genehmigung von Tempo 30 bei dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt stellen um die Anwohnerinnen und Anwohner an Hauptverkehrsstraßen zu entlasten.“
Alle Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung werden ernst genommen werden, versichert OB Partsch: „In der Stadtverwaltung befasst sich eine interne Arbeitsgruppe unter Leitung des städtischen Umweltamtes regelmäßig mit Fragen der Lärmreduktion. Diese Aufgabe wird auch außerhalb der regulären Fortschreibungsfristen des Lärmaktionsplans durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wahrgenommen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung, der Bebauung und den Möglichkeiten die Schlafbedingungen für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern, werden in regelmäßigen Abständen die Lärmwerte berechnet. Die Berechnungen beruhen entsprechend auf den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie des Bundes und finden insbesondere in der Umgebung von Wohngebieten statt.“
Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplans Hessens der 3. Runde mit den Teilplänen der Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden ist für Anfang Mai 2020 geplant. Alle aktuellen Informationen zur Veröffentlichung des Lärmaktionsplans und weitere Informationen rund um das Thema Lärm gibt es im Internet auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/laerm.
Hintergrund:
Nach § 47 d Abs.2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkarten für die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftzeugen pro Jahr, die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.