Nach Vorgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben Betreiber von Solarstromanlagen bis spätestens Ende Februar für das abgelaufene Jahr 2006 gegenüber dem Stromnetzbetreiber eine Endabrechnung der ins Netz eingespeisten Solarstrommengen vorzunehmen.
Der Stromzähler zur Einspeisung der Strommenge ins öffentliche Betreibernetz muss hierzu zum Ablauf des Jahres abgelesen und vom Betreiber der Solaranlage festgehalten werden. Dabei gilt für gelieferte Strommengen bis zum Jahrsende 2006 die bisher geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen von 16 Prozent. Strom, der nach dem 1. Januar 2007 eingespeist wird, muss künftig mit dem höheren Steuersatz von 19 Prozent abgerechnet werden.
Private Haushalte können einen Onlinerechner nutzen, um die Abrechnung vorzunehmen, der auch die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Endabrechnung berücksichtigt. Ein Verweis zu diesem Onlinerechner des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (www.sfv.de) ist auf der Internetseite www.solarlokal.de unter der Rubrik "Links" zu finden. An der Imagekampagne "SolarLokal" für mehr Strom aus Sonne in Kreisen, Städten und Gemeinden nimmt auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt teil.
Weitere Informationen zu Solarstromnutzung und -förderung in der Stadt Darmstadt gibt es auf der Internetseite www.solarlokal.de oder am SolarLokal-Infotelefon unter 01803 2000 3000.