Stadtrat Paul Georg Wandrey hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Mitglied in zwei Ausschüssen des Deutschen Städtetags in den vergangenen zwei Wochen bei Sitzungen zu den Themen Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen sowie Wirtschaft und europäischer Binnenmarkt vertreten und dort die Positionen der Stadt in die jeweilige Diskussion eingebracht.
Der Ausschuss für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen tagte in Essen, Schwerpunkt war der Zivilschutz. Stadtrat Wandrey: „Die Inhalte, mit denen wir uns befassen, haben sich dramatisch verändert. Ging es früher hauptsächlich um Katastrophenschutz, wird jetzt vor allem über Zivilschutz gesprochen.“ Im Rahmen der Sitzung verdeutlichte Wandrey, dass die Kommunen klare Vorgaben brauchen, was sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall leisten müssen. „Und selbstverständlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel.“
Neben dem Zivilschutz beschäftigte sich der Ausschuss auch mit der Sicherheit von Großveranstaltungen und der Problematik von Angriffen durch Feuerwerkskörper auf Einsatzkräfte: „Wir brauchen hier eine klare Regelung, inwieweit Ordnungsbehörden bei Veranstaltungen im privaten Raum beteiligt werden müssen. Aktuell ist dies unklar und beruht von beiden Seiten auf Freiwilligkeit.“ Bezüglich des Verkaufs von Feuerwerkskörpern unterstützte Stadtrat Wandrey die Position der Feuerwehren, den Verkauf auf der Bundesebene strenger zu regeln. „Hier darf es keinen kommunalen Flickenteppich geben.“
In München tagte dagegen der Ausschuss für Wirtschaft und europäischen Binnenmarkt, bei dem es am ersten Tag vordergründig um Fragen der Energiepolitik ging. Auch hier vertrat Wandrey die Position, dass die Kommunen eine verlässliche Strategie der Bundesregierung brauchen. „Wichtig für die Kommune sind vor allem die Verlässlichkeit der Energieversorgung und möglichst stabile Energiepreise.“
Stadtrat Wandrey setzte sich dazu insbesondere für die Vereinfachung von Planungsprozessen in der Infrastruktur ein. Konkret für den Verzicht auf Planfeststellungsverfahren beim Ersatzneubau und der Erneuerung von Infrastruktur: „Es muss möglich sein, dort wo alte durch neue Infrastruktur erneuert wird auf Planfeststellungsverfahren zu verzichten. Das geht aktuell nur, wenn wir exakt gleich wiederherstellen. Es muss jedoch auch bei gewissen Abweichungen möglich sein, auf ein so großes Planungshindernis zu verzichten.“ Baumaßnahmen wie die Rheinstraßenbrücke, IGEL3 und DAVIA, so Wandrey, hätten stark von einem solch vereinfachten Prozess profitieren können und „wären wesentlich unkomplizierter und schneller abzuwickeln gewesen.“