Hessens Justizminister Christian Heinz hat an diesem Donnerstag gemeinsam mit dem Darmstädter Oberbürgermeister Hanno Benz, der Sozial- und Jugenddezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Christel Sprößler, der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Kerstin Reckewell, und dem Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Südhessen, Björn Gutzeit, die Pläne für ein Haus des Jugendrechts in Darmstadt vorgestellt. Im Anschluss haben die beteiligten Akteure aus der Region die Absichtserklärung für ein Haus des Jugendrechts unterzeichnet. „Ich freue mich sehr, dass in Darmstadt ein Haus des Jugendrechts entstehen wird. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe arbeiten hier unter einem Dach zusammen, das hat sich in Hessen bewährt. Die Häuser des Jugendrechts sind wichtige Institutionen, um Jugendkriminalität vor Ort zu bekämpfen. Gemeinsam kann schneller entschieden werden. Für die Region Darmstadt wird das sicherlich von Vorteil sein, denn wir tragen dazu bei, die Jugendkriminalität vor Ort besser zu bekämpfen und zu reduzieren.“
Der Darmstädter Oberbürgermeister Hanno Benz betonte bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung: "Die Häuser des Jugendrechts, wie es sie schon in Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden gibt, haben sich seit ihrem Bestehen bewährt und bewiesen, dass die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe der richtige Weg ist, Jugendkriminalität effektiv vorzubeugen. Das ist meine Überzeugung und ich freue mich, dass es mir gelungen ist, davon auch die anderen politischen Entscheidungsträger in Darmstadt zu überzeugen. Ein Haus des Jugendrechts versetzt die daran Beteiligten in die Lage, bei strafrechtlichem Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden rasch, koordiniert, verhältnismäßig und unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation mit geeigneten Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu reagieren."
Die Sozial- und Jugenddezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg Christel Sprößler erklärte, wie wichtig es ist, jungen Menschen neue Perspektiven aufzuzeigen: „Mit der Absichtserklärung zur Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Darmstadt setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen. Ziel ist es, jungen Menschen frühzeitig und gezielt Perspektiven aufzuzeigen, um sie wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Gemeinsam schaffen wir eine Anlaufstelle, die Prävention, Schutz und Unterstützung verbindet.“
Die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Kerstin Reckewell, wies darauf hin, dass Jugendkriminalität nur gemeinsam angegangen werden kann: „Die frühe und gezielte Einwirkung auf Jugendliche und Heranwachsende, wie sie gerade in einer übergreifenden Zusammenarbeit in einem Haus des Jugendrechts geleistet werden kann, verhindert das Abgleiten von jungen Menschen in kriminelle Strukturen und führt so zu einer dauerhaften Reduzierung der Jugenddelinquenz. Dies liegt in unser aller Interesse.“
Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Südhessen, Björn Gutzeit, hob die Vorteile der interdisziplinaren Zusammenarbeit hervor: „Im Bereich der Jugendkriminalität stellen wir schon länger eine auffällige und gleichzeitig besorgniserregende Entwicklung fest. Die Straftaten, die von Jugendlichen verübt wurden, befanden sich 2023 auf dem höchsten Stand der letzten Jahre. Es gilt daher alles dafür zu tun, diese negative Entwicklung zu stoppen. Für diese fordernde Aufgabe brauchen wir schnelle und vor allem gemeinsame Lösungen, die eng verzahnt und sehr gut aufeinander abgestimmt sind. Daher freut es mich sehr, dass wir heute den offiziellen Startschuss zur Einrichtung eins Hauses des Jugendrechts unterzeichnen. Denn hier werden die verschiedenen Akteure und Institutionen räumlich zusammengeführt und so eine von Beginn an intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit gewährleistet, um noch effektiver und koordinierter junge Menschen nachhaltig von Kriminalität abzuhalten beziehungsweise wieder davon abzubringen.“
Häuser des Jugendrechts in Hessen
In Hessen gibt es mittlerweile acht Häuser des Jugendrechts: vier in Frankfurt und jeweils eines in Hanau, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sowie ein virtuelles in Fulda. In den Häusern des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugend(gerichts)hilfe – unter Einbeziehung von freien Trägern – unter einem Dach zusammen. Sie sind in Hessen fester Bestandteil, um Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen und kriminelle Karrieren frühzeitig zu verhindern. „Eine Besonderheit in Darmstadt ist, dass sowohl die Jugendhilfe der Stadt Darmstadt als auch des Landkreises Darmstadt-Dieburg an dem Projekt mitwirken. Diese Form der Zusammenarbeit mit zwei spezialisierten Jugendhilfen gibt es in Hessen so nur noch in Hanau“, erklärte Justizminister Heinz und sagte weiter: „Gerade die unmittelbare räumliche Nähe der beteiligten Akteure bildet einen wesentlichen Vorteil der Häuser des Jugendrechts. Die kurzen Wege zwischen den Vertretern der Strafjustiz, der Polizei und der Jugendgerichtshilfe ermöglichen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten. Nur so ist es möglich, neue, innovative Präventionskonzepte zu entwickeln oder vorhandene Sanktionsmechanismen zu verbessern.“