Effiziente Abwasserentsorgung ist Grundlage des ­Gewässer- und Gesundheitsschutzes

Ein funktionierendes, ausreichend bemessenes und schadenfreies Kanalnetz ist Voraussetzung für Entsorgungssicherheit, Umwelt- und Gewässerschutz. Denn so selbstverständlich wie unser Wasser aus der Leitung kommt, muss es auch wieder abfließen.
 

Die Kanalisation in Darmstadt besteht zurzeit (Stand 2023) aus

  • 367 km Mischwasserkanälen
  • 46 km Schmutzwasserkanälen                         
  • 50km Regenwasserkanäle
  • 35 Regenbecken und -überläufe
  • 24 Pumpwerke
     

Die Pumpwerke, das Zentralklärwerk und das Klärwerk Süd werden von der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG betrieben.

Grundstücksentwässerung

Mehr als 99 Prozent aller Grundstücke Darmstadts sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In der Abwasserbeseitigungssatzung und der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung finden Sie sämtliche Detailinformationen.

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer die Pflicht, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Niederschlagswasser kann von dieser Pflicht ausgeschlossen werden.

Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungen sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen sind:

  • Sie müssen dicht sein, d. h. Abwasser darf weder in das Erdreich austreten, noch darf Grund- oder Schichtenwasser von außen in die Kanalisation eindringen.
  • Das anfallende Abwasser muss im richtigen Kanalsystem abgeleitet werden. Regenwasser darf nur am Regenwasserkanal und Schmutzwasser nur am Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen sein.
  • Tiefliegende Entwässerungsobjekte, z. B. im Keller, müssen gegen Rückstau gesichert sein (damit der Keller nicht voll Abwasser läuft, wenn der öffentliche Hauptkanal hochbelastet wird).

 

Sie müssen Ihr Grundstück entwässern? Für den Bau oder die Änderung einer Grundstücksentwässerung ist ein Einleitungsantrag mit Anlagen 1 und 2 zu stellen. Nach Prüfung erteilt die Stadt Darmstadt eine Einleitungsgenehmigung, verbunden mit Auflagen und Hinweisen. Alle notwendigen Informationen finden Sie hier

Bei Abflussproblemen können Sie sich an gerne an die aufgeführten Firmen in unserem Downloadbereich wenden.

Regenwasser

Das ständige Wachstum unserer Stadt führt leider zu einer immer stärkeren Versiegelung von Flächen durch Häuser, Straßen, Parkplätze und Gewerbeflächen. Dabei ist Regen das Trinkwasser von morgen. Damit sich Regenwasser in wertvolles Grundwasser verwandelt, muss es auf natürlichem Wege durch den Boden sickern. Das Ableiten des Oberflächenwassers durch oberirdische Versickerungseinrichtungen (z. B. Flächen-Versickerung oder Mulden-Versickerung über die belebte Bodenschicht) bewirkt eine maximale Reinigungsleistung durch den Bodenfilter.
 

Die Versickerung von Regenwasser hat viele Vorteile:

  • Entlastung des Kanalnetzes
  • Geringere Gewässerbelastung
  • Schaffung von naturnahen Lebensräumen
  • Bessere Reinigungsleistung der Kläranlage
  • Verbesserung der Grundwasserneubildung

Ein Vorteil für Sie:
Wer sein Regenwasser nicht in das Kanalnetz leitet, muss auch keine Regenwassergebühr bezahlen. Diese beträgt 1,13 Euro pro Quadratmeter angeschlossene Fläche und Jahr (Stand 2024).

Tipps zur Regenwasserversickerung und -nutzung

  • Versiegeln Sie möglichst wenig Fläche. Einfahrten, Stellplätze, Wege etc. können zum Beispiel mit wasserdurchlässiger Pflasterung (Rasengittersteine) versehen werden.
  • Entsiegeln Sie Flächen (z. B. asphaltierte Parkplätze).
  • Sammeln Sie das Regenwasser von den Dachflächen (z. B. in einer Zisterne) und benutzen Sie es zur Gartenbewässerung oder im Haus (Toilettenspülung, Wäsche waschen).
  • Lassen Sie das Regenwasser über eine Mulde versickern. Diese lässt sich sehr gut in bestehende Grünflächen integrieren, hat einen geringeren Investitions- und Unterhaltungsaufwand und eine hohe Lebensdauer. Voraussetzung für eine funktionstüchtige Versickerungsanlage ist ein wasserdurchlässiger Boden (z. B. kiesig-sandig), eine ausreichend große Fläche (etwa 1/10 der angeschlossenen Fläche) und Abstand zum Grundwasser und zu nässeempfindlichen Gebäuden.

Inwieweit sich die Regenwasserversickerung und -nutzung auf Ihre Regenwassergebühr auswirkt, entnehmen Sie bitte der Abwasserbeitrags- und –gebührensatzung.

 

In einigen Außengebieten Darmstadts kann das Abwasser nicht über einen Kanal entsorgt werden. Die Entleerung der abflusslosen Sammelgruben erfolgt durch den EAD.

Prüfung Zuleitungskanäle

In Darmstadt übernimmt die Stadt die Prüfung der optischen Dichtheit bestehender Zuleitungskanäle für die Grundstückseigentümer. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachbetrieben wird der Zuleitungskanal vom öffentlichen Kanal aus mit einer Kamera befahren. Vor Inspektionsbeginn informiert die Stadt die Hauseigentümer und Mieter über den Zeitpunkt der Untersuchungen. Nach den Kamerabefahrungen prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt die Inspektionsergebnisse und bewerten die festgestellten Schäden. Anschließend erhalten die Grundstückseigentümer einen Lageplan und einen Bericht mit einem Verzeichnis vorhandener Schäden. 
 

Defekte Kanäle müssen saniert werden

Sollten sanierungsbedürftige Schäden festgestellt werden, sind diese zu beheben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sanierung in offener Bauweise und der grabenlosen Sanierung (z. B. Inlinerverfahren). Für die Behebung der Schäden sind die Grundstückseigentümer verantwortlich, die Sanierung muss gegenüber der Stadt dokumentiert werden. 

Gewerbliches Abwasser

In die Darmstädter Abwasseranlagen werden neben häuslichen auch gewerbliche und industrielle Abwässer eingeleitet. Man spricht hierbei von Indirekteinleitungen, da die Abwässer indirekt über Kanal und Kläranlage den Gewässern Darmbach und Modau zugeführt werden.

Zum Schutz der Abwasseranlagen und des Betriebspersonals, für die ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms, zur Minimierung der Abwasserabgabe sowie zur Einhaltung der Einleitbedingungen in die Gewässer werden Betriebe, die nicht häusliches Abwasser in die städtischen Abwasseranlagen einleiten, z.B. mittels Abwasserproben, überwacht. Hierzu zählen Kleineinleiter wie Gastronomiebetriebe, bei denen fetthaltiges Abwasser anfällt, aber auch Chemie- oder metallbe- und -verarbeitende Betriebe, deren Abwässer einer speziellen Vorbehandlung unterliegen müssen, bevor sie in die Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen. 

Darüber hinaus werden in den öffentlichen Abwasseranlagen Sielhautuntersuchungen durchgeführt, um Veränderungen in der Abwasserstruktur frühzeitig erkennen zu können und um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zur Minimierung von Betriebsstörungen einzuleiten. Sielhäute sind Bakterienhäute, die auf der Innenseite von Abwasserkanälen wachsen. Sie verfügen über ein Speichervermögen unter anderem für schwermetallhaltige Verbindungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zuleitungskanäle innerhalb von privaten Grundstücken sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten. Sofern aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht auch der schadhafte Anschlusskanal von Ihrer Grundstücksgrenze bis zur öffentlichen Kanalisation gemeinsam mit den schadhaften Grundleitungen saniert werden soll, ist hierfür vorab die Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erforderlich. Sanierungskosten der Anschlusskanäle gehen ebenfalls zu Lasten der Grundstückseigentümer. Die Sanierung der Anschlusskanäle ist in § 7 Abs. 5 und 6 der städtischen Abwasserbeseitigungssatzung geregelt.

Nein, sie betrifft nur die Grundstückseigentümer.

Die Untersuchung der Zuleitungskanäle übernimmt für Sie zunächst die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den Regelungen in der Abwasserbeseitigungssatzung. Wir informieren Sie ausführlich, bevor wir Ihre Zuleitungskanäle untersuchen. Sollten wir Ihre Zuleitungskanäle nicht vollständig untersuchen können oder bei Ihnen Schäden finden, haben Sie ausreichend Zeit, sich mehrere Angebote von verschiedenen Inspektions- oder Sanierungsfirmen einzuholen.

Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!

Beachten Sie:

  • Sie werden ausschließlich von der Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert, welche Firmen für Sie in unserem Auftrag tätig sind.
  • Sie brauchen eigenständig erst dann tätig werden, wenn Sie von der Wissenschaftsstadt Darmstadt hierzu aufgefordert werden (z.B. bei nicht vollständiger Befahrung Ihres Zuleitungskanals oder bei Schäden). Nur bestimmte Gewerbebetriebe müssen nach den Anforderungen in der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) die Untersuchungen selbst beauftragen.
  • Prüfen Sie vor der Beauftragung der Inspektion, ob es sich um ein qualifiziertes Ingenieurbüro (INGKH) oder um eine qualifizierte Firma (Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V., Gütezeichen Kanalbau) mit dem Gütezeichen RAL-GZ 961 oder gleichwertig handelt. Nur Untersuchungen von gütegesicherten Firmen sind zulässig. Im Zweifelsfall können Sie bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachfragen.
  • Holen Sie mehrere Angebote ein, insbesondere wenn Sie sanieren müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie Risse, Scherben und Einbrüche), nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt untersucht die Zuleitungskanäle im gesamten Stadtgebiet nach einem festgelegten Ablaufplan. Die Reihenfolge wurde nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten, z. B. Lage in einem Wasserschutzgebiet, festgelegt.

Je nach Länge Ihrer Zuleitungskanäle und je nachdem, wie stark sie sich verzweigen, dauert eine Untersuchung zwischen 20 und 120 Minuten. Kurzfristig Wasser ablaufen zu lassen, ist kein Problem. Auf das Waschen von Wäsche oder Badewannenleerung sollte jedoch verzichtet werden.

Die Untersuchung des ordnungsgemäßen Zustands bestehender Zuleitungskanäle führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der technischen Möglichkeiten - ausgehend vom Hauptkanal in der Straße - durch und bestreitet die Kosten dafür aus ihrem allgemeinen Gebührenaufkommen. Werden die technischen Grenzen erreicht (zu lange Untersuchungsstrecken, unüberwindbare Hindernisse) sind Ergänzungsuntersuchungen vom Eigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen.

Muss die TV-Inspektion abgebrochen werden, weil die Kamera den Zuleitungskanal nicht vollständig befahren kann (z.B. wegen zu starker Ablagerungen oder Verkrustungen, Wurzeleinwuchs, starke Muffenversätze, Kanalschäden, Hebeanlage, zu lange Untersuchungsstrecke), erhalten Sie die Untersuchungsergebnisse und werden aufgefordert, die Schäden fachgerecht zu beseitigen. Bei nicht vollständig untersuchten Zuleitungskanälen ist die TV-Inspektion durch den Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu vervollständigen.

Defekte Zuleitungskanäle unter der Bodenplatte können je nach Struktur des Abwassernetzes häufig auch saniert werden, ohne den Keller aufzugraben. Die erste Überlegung sollte sein, ob die Zuleitungskanäle außer Betrieb genommen und unterhalb der Kellerdecke neue Leitungen verlegt werden können. Das ist die service-, betriebsfreundlichste und kostengünstigste Lösung und diese Zuleitungskanäle müssen nie wieder auf Dichtheit geprüft werden. Alternativ gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, defekte Zuleitungskanäle in geschlossener Bauweise zu sanieren. Welches Verfahren zu wählen ist, hängt von den Randbedingungen im Einzelfall ab.

Werden sanierungsbedürftige Schäden in Ihrem Zuleitungskanal festgestellt, wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt Sie auffordern, die Schäden zu beseitigen und in diesem Schreiben auch eine Sanierungsfrist festsetzen.

Qualifizierte Firmen für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen führen das Gütezeichen RAL-GZ 961 oder gleichwertig. Diese finden Sie unter Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V. oder Gütezeichen Kanalbau. Gegebenenfalls ist das Hinzuziehen eines qualifizierten Ingenieurbüros oder eines Kanalsanierungsberaters erforderlich, welche Sie über die verschiedenen Sanierungstechniken und –kosten informieren können. Ingenieurbüros und Kanalsanierungsberater finden Sie u.a. unter

Das kommt auf die Art des Schadens an, in welcher Tiefe der Kanal liegt, auf welche Länge sich der Schaden erstreckt und ob die Zugänglichkeit gewährleistet ist. In der Regel sind offene Erneuerungen, bei denen der Kanal aufgegraben wird, teurer als sogenannte grabenlose Sanierungen, bei denen der Kanal z. B. von innen her mit einem erhärtenden Schlauch ausgekleidet wird. Wir empfehlen, ein unabhängiges Ingenieurbüro oder einen Kanalsanierungsberater für die Sanierungsplanung zu beauftragen. Sinnvoll ist es, wenn sich mehrere benachbarte Eigentümer zusammenschließen und ihre Leistungen gemeinsam an eine Firma vergeben. Das spart Kosten.

Es ist bei der Beauftragung unbedingt darauf zu achten, dass das zur Ausführung kommende Verfahren die bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) hat. Dieses Zulassungsverfahren beinhaltet umfangreiche Produktprüfungen und garantiert dem Verbraucher verlässlich die Brauchbarkeit eines Bauproduktes.

Der Grundstückseigentümer kann Kosten reduzieren, indem er die auf dem Grundstück und im Hause erforderlichen Arbeiten bestmöglich vorbereitet, um zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen. Von handwerklichen Eigenleistungen ist in diesem Zusammenhang abzuraten. Ein nicht unerheblicher Teil der heute in Grundstücksentwässerungen auftretenden Schäden ist ursächlich auf unsachgemäße handwerkliche Eigenleistungen von Bauherren bei der Verlegung von Zuleitungskanälen in der Vergangenheit zurückzuführen!

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt informiert die Grundstückseigentümer rechtzeitig und versendet ggf. Erinnerungs- oder Mahnschreiben. Rechtliche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der vorgegebenen Fristen sind Zwangsgelder und / oder Bußgelder.

Selbst in Stadtteilen, die noch nie Probleme mit Rückstau hatten, ist nicht auszuschließen, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau besteht. Mögliche Gründe dafür sind die immer häufiger auftretenden extremen Niederschlagsereignisse oder die Verstopfung des Anschlusskanals. Daher ist zu empfehlen, in jedem Fall die Sicherung des Hauses gegen Rückstau zu überprüfen.

Welche Rückstausicherung(en) am Besten geeignet sind und wo diese eingebaut werden sollten, hängt von der Situation auf dem Grundstück ab. Ausschlaggebend ist:

  • die Höhenlage der Entwässerungsobjekte (Abläufe, Toiletten etc.) und angeschlossenen Flächen zur Straßenoberkante,
  • ob fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser entsorgt werden soll,
  • ob der Einbauort außerhalb des Hauses in einem Schacht sein soll,
  • ob die Entsorgung während der Rückstauzeit benötigt wird
  • und wie die gefährdeten Räume genutzt werden.

Eingebaut werden i.d.R. Hebeanlagen oder Rückstauverschlüsse. Ein Fachmann kann angepasste und wirksame Möglichkeiten empfehlen.

Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Starkregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzfristigen Rückstau von Abwasser in die Anschlussleitungen. Rückstau in Abwasserkanälen ist planmäßig vorgesehen. Daher fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung, dass Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante am Anschlusspunkt) gegen Rückstau zu sichern sind.

Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Adresse

Umweltamt, Abt. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Standort Hilpertstraße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Standort Hilpertstraße

Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt

Kontakt

Telefon (06151) 13-3286
Fax (06151) 13-3287
E-Mail umweltamt@darmstadt.de