Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

für Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine

Gruppen der Jugend, Jugendverbände, Vereine oder andere Träger der Jugendhilfe können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse erhalten. 

Vorgaben zur Förderung:

  •  Sitz der Jugendgruppe, des Jugendverbandes, Vereins oder anderen Trägers der Jugendhilfe in Darmstadt

  • direkte Anerkennung oder Anerkennung der jeweiligen Landesorganisation nach § 75 SGB VIII

  • eine Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt

Eine der wichtigen Fördervoraussetzung ist die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII. Alle Träger, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass in ihrer Verantwortung keine Menschen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurden, die dem Kindesschutz entgegensteht. Daher ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bei der Einstellung oder Vermittlung von Personen zwingend. Diese Einsichtnahme soll in regelmäßigen Abständen bei allen in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten Personen wiederholt werden. Die Einsichtnahme / Vorlage muss dokumentiert werden. 

Die Verwaltungsvorschrift (ehemals Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine,  das dazugehörige Zuschussformular und Teilnahmeliste sowie alle wichtigen Unterlagen und Informationen zum § 72a SGB VIII finden Sie zum Download auf dieser Seite. 

Bei Fragen zu den Zuschussrichtlinien und den auszufüllenden Formularen und Anträgen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zuschüsse gibt es in den Bereichen:

Freizeit und Erholung

  • Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
  • Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
  • Ferienspiele

Internationale Begegnungen

  • Internationale Jugendbegegnungen im In- oder Ausland ab 4 Tagen

Bildung und Fortbildung

  • Außerschulische Bildungsangebote
  • Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen

Hier können Sie die gültige Verwaltungsvorschrift, das Zuschussformular Jugendpflegeetat, eine Vorlage Teilnahmeliste und Dokumente und Formulare zum §72a SGB VIII herunterladen.

Adresse

Jugendamt, Abteilung Kinder- u. Jugendförderung und Jugendbildungswerk

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Müller, Susanne

Kinder- und Jugendförderung

Telefon (06151) 13-2536
Fax (06151) 13-4403
E-Mail kijufoe@darmstadt.de