- Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
- Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
- Ferienspiele
Gruppen der Jugend, Jugendverbände, Vereine oder andere Träger der Jugendhilfe können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse erhalten.
Eine der wichtigen Fördervoraussetzung ist die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII. Alle Träger, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass in ihrer Verantwortung keine Menschen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurden, die dem Kindesschutz entgegensteht. Daher ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bei der Einstellung oder Vermittlung von Personen zwingend. Diese Einsichtnahme soll in regelmäßigen Abständen bei allen in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten Personen wiederholt werden. Die Einsichtnahme / Vorlage muss dokumentiert werden.
Die Verwaltungsvorschrift (ehemals Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine, das dazugehörige Zuschussformular und Teilnahmeliste sowie alle wichtigen Unterlagen und Informationen zum § 72a SGB VIII finden Sie zum Download auf dieser Seite.
Bei Fragen zu den Zuschussrichtlinien und den auszufüllenden Formularen und Anträgen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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