Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 2. April, die Anpassung und Umbenennung der städtischen Präventionskonvention beschlossen. Ziel dieser Änderung ist es, die Regelungen zum Umgang mit gefährdendem Verhalten, insbesondere dem Konsum von Drogen, aggressivem Betteln und anderen Ordnungswidrigkeiten, an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Bezeichnung ‚Präventionskonvention‘ wird dabei durch den Begriff ‚Gefahrenabwehrverordnung‘ ersetzt. Gleichzeitig werden auch die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände angepasst.
Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey erläutert: „Die Gefahrenabwehrverordnung hat sich in weiten Teilen der täglichen Anwendung durch die Sicherheits- und Ordnungsbehörden bewährt. Bei den Regelungen zum gefährdenden Verhalten, wie etwa dem Drogenkonsum oder aggressivem Betteln, besteht jedoch Anpassungsbedarf.“
Im Hinblick auf den Konsum von Lachgas wird ein Verbot für Spielplätze, Grünanlagen und die Fußgängerzone in der Innenstadt eingeführt. Zudem wird derzeit ein Verkaufsverbot an Minderjährige geprüft, das ebenfalls umgesetzt werden soll. Darüber hinaus wird der Konsum von Alkohol in den Wartehäuschen auf dem Luisenplatz untersagt. Diese Bereiche sind bereits jetzt nahezu täglich von Vorfällen betroffen, sodass eine zweckgerichtete Nutzung der Unterstände kaum noch möglich ist. Mit den Änderungen sollen wieder ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden.
Ein weiterer zentraler Punkt der Änderungen betrifft das Alkoholverbot in den Wartehäuschen am Luisenplatz. Diese sind derzeit häufig von betrunkenen Personen besetzt, was ihre Nutzung für andere Bürgerinnen und Bürger erheblich erschwert. Besonders problematisch ist dies für ältere Menschen, junge Leute, Frauen und Familien, die auf die Wartehäuschen angewiesen sind. Die aktuelle Situation führt dazu, dass diese Unterstände nicht mehr in dem Maße genutzt werden können, wie es ursprünglich vorgesehen war. Durch das Alkoholverbot soll eine angenehme und sichere Nutzung der Wartehäuschen für alle Bürgerinnen und Bürger wiederhergestellt werden. Ziel ist es, die öffentliche Ordnung zu wahren und den Raum für alle Generationen und Personengruppen zugänglich zu machen.
Ein weiteres Anliegen der neuen Gefahrenabwehrverordnung betrifft das Verbot des Bettelns durch Ansprechen, insbesondere in den zentralen Bereichen der Stadt. Dieses Verbot wurde auch auf Wunsch vieler Gewerbetreibender im Einzelhandel eingeführt. Nicht nur aggressives Betteln, das bereits verboten ist, wird künftig untersagt, sondern jede Form des Bettelns, bei der Passanten direkt angesprochen werden. Ziel ist es, eine respektvolle Atmosphäre im öffentlichen Raum zu schaffen und das Einkaufserlebnis für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Auch den Gewerbetreibenden wird dadurch eine angenehme und störungsfreie Umgebung für ihre Kundinnen und Kunden ermöglicht.
Ordnungsdezernent Wandrey abschließend: „Wir brauchen einen starken Staat, und damit auch eine starke Stadt. Prävention hat zweifellos ihren Platz und ihre Bedeutung, jedoch sind ihre Grenzen klar abgesteckt. Wenn präventive Maßnahmen nicht mehr ausreichen, müssen repressive Maßnahmen folgen, um die öffentliche Ordnung zu wahren und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Nur durch ein ausgewogenes Zusammenspiel von Prävention und Repression können wir gewährleisten, dass Darmstadt für alle seine Bürgerinnen und Bürger ein sicherer und lebenswerter Ort bleibt.“