Das beschlossene Solarpaket I hat die Bedingungen für Steckersolargeräte verbessert: Die Anlagen müssen nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden und können nun bis zu 800 W einspeisen.
Für Photovoltaikanlagen mit Rechnungsdatum der Solarmodule nach dem 28.06.2022 können Förderanträge gestellt werden. Neben der Bürgerschaft sind auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen und Organisationen antragsberechtigt.
Eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben bedeutet aktiv die Umwelt zu schützen. Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört es, dass sie im Betrieb kein CO2 erzeugt. Die Installation einer Photovoltaikanlage spart zudem bares Geld. Die jährlichen Stromkosten sinken erheblich und die Einspeisevergütung sichert eine langfristige Rendite.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter vorantreiben.
Die Wissenschaftsstadt fördert die Anschaffung und Installation von Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und Mini-PV-Anlagen (auch bekannt als Balkonmodule oder Steckersolargeräte) im Stadtgebiet.
Das Förderprogramm Photovolatik ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage beträgt 200 Euro bei einer maximalen Fördersumme von 6.000 Euro bei 30 kWp.
Für Mini-PV-Anlagen/Balkonmodule beträgt die Förderhöhe pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (200 W - 450 W Systemleistung) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Systemleistung), maximal jedoch 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.
Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden
Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Die Photovoltaikanlage muss in Ihrem Eigentum stehen.
werden die Kosten für den Speicher als nicht-förderfähige Kosten herausgerechnet. Daher muss ein Angebot der liefernden Firma entweder nur für den Speicher oder alternativ ein Angebot der Anlage ohne Speicher vorgelegt werden.
Gerne können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail an klima-foerderung@darmstadt.de senden.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie Nießbrauch-Nutzende. Antragsberechtigt sind die im Grundbuch bzw. Mietvertrag genannten Personen, wobei die geförderte Photovoltaikanlage auch in ihrem Eigentum stehen muss.
Für eine Förderung ist ein Anschluss an das öffentliche Stromnetz Voraussetzung. So genannte Inselanlagen können daher nicht gefördert werden.
Leasing- und Mietmodelle sind nur förderfähig, wenn die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit automatisch in das Eigentum der Antragstellenden übergeht.
Anlagen mit bis zu 450 W Systemleistung werden mit bis zu 200 EUR gefördert. Anlagen mit über 450 W Systemleistung mit bis zu 400 EUR, maximal jedoch 50% der förderfähigen Kosten.
Als Systemleistung gilt die maximal eingespeiste Leistung. Dies ist im Allgemeinen die Leistung des Wechselrichters. Hat Ihr Wechselrichter eine höhere Leistung als Ihre Photovoltaikmodule, so gilt die Modulleistung als Systemleistung.
Die maximale Förderanzahl gilt für alle natürlichen Personen in Ihrem Haushalt. Für Ihren Haushalt kann, unabhängig vom Standort, nur eine Aufdach-PV-Anlage und Mini-PV-Anlagen mit in Summe bis zu 800 W gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass die Photovoltaikanlage im Eigentum der Antragsteller*innen stehen muss.
Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser unumgänglich.
Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels hin zu Trockenperioden im Sommer und Starkregenereignissen ganzjährig muss gerade in Städten, dort wo Entsiegelung nicht möglich ist, das Zurückhalten und Sammeln von Niederschlagswasser und Grauwasser zur Regel werden. Abflussspitzen werden entschärft und Abwasserkanäle entlastet sowie Überschwemmungen vermieden. Das gesammelte Regenwasser und nach Aufbereitung auch das Grauwasser eignen sich zur Gartenbewässerung und mit entsprechender technischer Gebäudeausrüstung für die Verwendung bspw. in WC-Spülung und Waschmaschine. Somit können Niederschlagswassergebühren und Kosten für Trinkwasser eingespart werden. So werden neben der Schonung natürlicher Ressourcen mit zahlreichen positiven Synergie-Effekten auch Kosten eingespart.
Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Förderhöhe für Anlagen zur Gartenbewässerung mit einem Volumen von 2.000 bis < 3.000 Litern beträgt 200 €,
von 3.000 bis < 4.000 Litern 300 €,
von 4.000 bis < 5.000 Litern 400 €,
von mehr als 5.000 Litern 500 €.
Bei zusätzlichem Anschluss einer Brauchwasseranlage, beispielsweise für WC und Waschmaschine, wird die Förderung um 200 Euro erhöht.
Der Einbau und die Inbetriebnahme gebrauchter Zisternen wird mit 200 € (bei Gartenbewässerung) bzw. 400 € (bei zusätzlicher Nutzung in einer Brauchwasseranlage) gefördert.
Antragsberechtigt sind private Haushalte und Wohneigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.
Einen weiteren Anreiz zur Regenwasserbewirtschaftung gibt die Stadt über die Reduzierung der Abwassergebühren. Diese ist in der Abwasserbeitrags- und –gebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ABGS) vom 27.08.2002, §16 Gebührenmaßstäbe und –satz für Niederschlagswasser, geregelt und kann über das Formular mit Merkblatt bei der städtischen Finanzverwaltung beantragt werden.
Durch Ersatzgeldzahlungen über die Baumschutzsatzung verfügt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt über finanzielle Mittel, um zweckgebunden Bürger*innen sowie gemeinnützige Vereine bei Baumpflanzungen finanziell zu unterstützen. Zusätzlich stehen im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume" jährlich Mittel zur Verfügung.
Wir wollen dazu anregen, in der Stadt möglichst viele Bäume anzupflanzen, die einen hohen ökologischen Nutzen haben und gleichzeitig mit den veränderten extremen Lebensbedingungen in der Stadt zurechtkommen. Denn Bäume prägen das Stadtbild und vereinen viele wichtige Funktionen für ein gesundes Wohnumfeld.
Bitte pflanzen Sie einheimische Arten, vor allem im Außenbereich oder auch nahe verwandte, klimaresiliente Baumarten, innerhalb des Stadtgebietes. In der Empfehlungsliste erhalten Sie nähere Informationen zu den geeigneten Baumarten.
Nicht gefördert werden:
Ziel dieser Förderung ist u.a. die Ergänzung oder Revitalisierung bestehender sowie die Neuanlage von Streuobstwiesen in der gesamten Gemarkung der Stadt Darmstadt. Die Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen wird mit bis zu 100 Euro pro Baum gefördert. Streuobstwiesen sind ökologisch wertvolle Lebensräume und nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) gesetzlich geschützt.
Die Obstbäume müssen einen Stammumfang von ca. 16 cm gemessen in 1 Meter Höhe haben. Die Stammhöhe bis zum Kronenansatz muss mindestens 180-200 cm sein. Es gibt eine hohe Anzahl an Obstarten, jedoch sind nicht alle für die Bedingungen in Darmstadt geeignet. Dabei ist zu beachten, dass die Bäume fachgerecht gepflanzt werden und genügend Abstand zwischen den einzelnen Bäumen gewahrt ist. Es wird empfohlen die Bäume zu Beginn durch das Anbinden an Baumpfähle zu unterstützen und einen Stammschutz anzubringen. Auf der Seite des BUND (Streuobstwiesen richtig anlegen (bund-sh.de)) und NABU (Pflanzanleitung.PDF (nabu.de) und Anleitung zum Obstbaumschnitt - NABU) erhalten Sie Informationen zur Pflanzung und Pflege von Obstbäumen.
Bitte setzen Sie sich bei geplanten Pflanzungen im Außenbereich wie z.B. den Eberstädter Streuobstwiesen unbedingt vorab mit dem Umweltamt in Verbindung, da hier besondere Kriterien gelten!
Wenn Sie einen neuen Baum gepflanzt haben, beantragen Sie bei Interesse Ihren Zuschuss beim Umweltamt. Den Antrag finden Sie hier. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes bei der Auswahl des Standortes!
Die gestellten Anträge müssen vollständig bis zum 31.12. eines Jahres vorliegen, um eine Auszahlung im Januar des Folgejahres zu gewährleisten. Die Auszahungen für später gestellte Anträge erfolgen voraussichtlich ab Mai des Folgejahres.