Lärmaktionsplan für Darmstadt

(DK)

Wissenschaftsstadt Darmstadt ruft zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des dritten Darmstädter Lärmaktionsplans bis 21. Januar 2020 auf / Umweltdezernentin Akdeniz: „Möglichkeit zum Hinweis hinsichtlich dargestellter Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte“

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Die Umweltdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Barbara Akdeniz, weist darauf hin, dass vom 25. November 2019 bis zum 21. Januar 2020 die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen zu den durch das Regierungspräsidium erstellten Entwürfen des Lärmaktionsplans für Darmstadt abzugeben. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt betrifft den Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken.

„Umweltbelastungen in der Stadt werden zum großen Teil durch den Verkehr verursacht. Die Luftschadstoffe sind dabei ein Aspekt. Ein weiterer wichtiger Teil ist der Lärm, der insbesondere an Hauptverkehrsstraßen in hohem Maße entsteht“, erläutert Akdeniz. „Nun haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Stellungnahme hinsichtlich dargestellter Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte im Entwurf des dritten Lärmaktionsplans einzureichen. Es ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Untersuchung neuer Konfliktpunkte dann erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich ist“,  so Akdeniz.

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen auf www.rp-darmstadt.hessen.de eingereicht werden. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadtverwaltung beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt,  Hilpertstraße 31, Bauteil B, 2. OG, Zimmer 4.21.01, 64283 Darmstadt, eingereicht werden.

Hintergrund:

Nach § 47 d Abs. 2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkarten für die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.