Dank Abwasserüberwachung können Darmstädter Betriebe sparen

(PSD)

Wissenschaftsstadt Darmstadt schafft Einsparmöglichkeiten/ Ergebnisse werden Ende September auf Bundestagung präsentiert

Zum Schutz des städtischen Kanalsystems und der Kläranlagen überwacht das Straßenverkehrsamt die Abwassereinleitung von Gewerbebetrieben in die Kanalisation. Mehr als 500 Betriebe sind im städtischen Abwasserkataster als abwasserrelevant registriert. Hierzu zählen Betriebe der chemischen Industrie genauso wie sogenannte Kleineinleiter aus der Gastronomie und Metzgereien.

Die Befolgung der technischen und gesetzlichen Regelungen bei der Abwassereinleitung sind für Betriebe mit hohen Kosten verbunden. Das Straßenverkehrsamt hat daher im Rahmen seiner Routinebeproben zusätzlich untersucht, ob bei Gaststätten und Metzgereien Abweichungen von den gültigen technischen Regelwerken möglich sind.

Insbesondere die vorgeschriebenen monatlichen Entleerungen der Fettabscheideranlagen sind ein immer wiederkehrender Streitpunkt. Dazu Thomas Gäckle, Sachgebietsleiter Einleiterkontrolle beim Straßenverkehrsamt: „Diese Problematik gibt es bundesweit in anderen Kommunen auch, so dass diese von unseren Ergebnissen ebenfalls profitieren können“. Die Fettabscheidung ist notwendig, um Ablagerungen und chemische Zersetzungsprozesse im Kanal zu verhindern. Auch in der Kläranlage sind Fette nicht gern gesehen, da sie zum Auftreten von Blähschlamm führen können. Von vielen Betrieben wird angeführt, dass der im Abwasser anfallende Fettanteil bei ihnen gering sei und monatliche Entleerungen einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand von zirka 100 bis 150 Euro pro m³ Abwasser verursachen. „Wir machen diesen Betrieben, die ihren Fettabscheider nicht regelkonform entleeren, das Angebot, sich alternativ regelmäßig beproben zu lassen und so seltener ihre Fettabscheider entleeren zu müssen. Aufgrund der günstigen Analysekosten von zirka 80 Euro pro Lahr macht hiervon inzwischen eine Vielzahl von Betrieben Gebrauch“, so Gäckle weiter.

Die Auswertung der städtischen Untersuchung hat ergeben, dass bei abwassertechnisch gut geführten Betrieben zum Teil deutlich längere Entsorgungsintervalle möglich sind. Dies trifft zum Beispiel auf die meisten Metzgereien zu. Da in Darmstadt nicht geschlachtet wird und viele Betriebe Fertigwaren zukaufen, ist der Fettanteil im Abwasser aus der Fleischverarbeitung relativ gering. Auch zwei Drittel der kleineren Gaststätten halten die Satzungswerte ein, obwohl mehr als drei Viertel der Betriebe nur maximal sechs mal im Jahr ihren Fettabscheider leeren lassen. In diesen Firmen können sowohl Entsorgungskosten gespart als auch die städtischen Werte der Abwasserbeseitigungssatzung eingehalten werden.

In Ausnahmefällen ist es darüber hinaus auch möglich, gänzlich auf die Laboruntersuchungen zu verzichten. Dies erfordert allerdings eine intensive Kommunikation zwischen dem Straßenverkehrsamt und den Betreibern von Fettabscheideranlagen.

Am 27. und 28. September präsentiert das städtische Straßenverkehrsamt auf der Bundestagung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) in Osnabrück die Ergebnisse seiner Untersuchungen von Kleineinleitern aus Gastronomie und Fleischereien.

Die Detailergebnisse der Untersuchung sind im Internet zu finden unter www.darmstadt.de. Dazu ist bei der Suche im Bürgerservice der Begriff „Fettabscheider“ einzugeben.