In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Werner Krone hat Oberbürgermeister und Verkehrsdezernent Jochen Partsch die Neuordnung des Verkehrsraums auf dem Cityring-Abschnitt der Zeughausstraße (B26) zwischen Friedensplatz, Landesmuseum und Karolinenplatz in Aussicht gestellt.
„Die sich zwischen den genannten Gebäuden aufspannende Fläche kann heute, infolge der Neugestaltung des Friedensplatzes, im Zusammenhang wahrgenommen werden“, erläutert Partsch. „Es ist daher wünschenswert, die Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr, die diesen Raum teilen, zu minimieren und großzügige Querungsangebote für zu Fuß gehende und Radfahrende zu schaffen. Der Magistrat wird diese Option bei den weiteren Planungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur in der Zeughausstraße prüfen.“ Da es sich bei der Zeughausstraße jedoch um eine Bundesstraße handele, so Partsch weiter, seien die diesbezüglichen Rechtsnormen einzuhalten und eventuell gegebene Spielräume mit Hessen Mobil abzustimmen. Insgesamt sei das Ziel, zu Gunsten einer verbesserten Radverkehrsführung den dritten Kfz-Fahrstreifen der Zeughausstraße zwischen Schlossgraben und einer Abbiegespur auf den Pali-Parkplatz aufzugeben, erläutert Partsch weiter. Eine Vorplanung sei beauftragt. Mit ersten Ergebnissen und Planungsvarianten sei voraussichtlich im Frühjahr 2020 zu rechnen.
Auf die Frage nach einer Untersuchung zu einer Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Schulstraße antwortet der OB, dass in der verkehrstechnischen Untersuchung bereits 2010 eine plangleiche, signalisierte Fußgängerquerung über die Kirchstraße im Bereich Schulstraße-Pädagogstraße untersucht wurde. Es zeigte sich, dass eine Fußgängerschutzanlage auf der bedeutenden Achse des innerstädtischen Nahverkehrs für Busse und Bahnen auf einem bisher störungsfreien Abschnitt zu spürbaren Behinderungen führen wird. Eine Minimierung des ÖPNV-Eingriffes würde wiederum zu unzumutbaren Wartezeiten für querende Fußgänger führen.
Aus diesen Gründen wurde alternativ noch die Einrichtung einer Mittelinsel bei gleichzeitigem Wegfall eines Fahrstreifens untersucht, damit die Querung der Fahrbahn und der ÖPNV-Trasse getrennt signalisiert werden kann. Die Untersuchung ergab, dass die Reduzierung um einen Fahrstreifen in diesem Bereich zum einen zum Rückstau bis in den Tunnel (Messstation) und zum anderen zu einer erheblichen Mehrbelastung im Bereich Nieder-Ramstädter-Straße bis Roßdörfer Platz sowie in der Teichhausstraße führen würde. Die Mehrbelastungen wären so gravierend, dass dem ÖPNV durch Rückstau an den Lichtsignalanlagen erhebliche Nachteile entstehenden würden. Aber auch der Radverkehr würde durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr behindert, so müsste u.a. der Fahrradstreifen in der Teichhausstraße in Richtung Norden zu Gunsten eines zweiten Fahrstreifens Richtung Norden entfallen.
Auf zusätzliche Fragen nach den messbaren Effekten der Geschwindigkeitsbeschränkung in Hügelstraße und Holzstraße-Kirchstraße, führt Partsch aus, dass eine qualifizierte Bewertung hier zwar insgesamt noch zu früh komme, bereits jetzt aber sowohl eine deutliche Lärm-Reduktion sowie eine geringere Immissionsbelastung festgestellt werden könnten.