Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die finanzielle Umsetzung der Hilfen nach dem SGB VIII.
Dazu gehören:
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII,
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII
- Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII,
- Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII,
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII
Außerdem fällt darunter auch das Auszahlen von Pflegegeldern an Pflegestellen oder das Bezahlen von Rechnungen von Jugendhilfeanbietern, sowie die Gewährung von Zuschüssen oder einmaligen Beihilfen nach dem SGB VIII.