Wie in der von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2019 beschlossenen Magistratsvorlage 2019/0177 dargestellt, wurde eine durchgängige Radinfrastruktur hergestellt.
Für den nördlichen Teil wurde ergänzend im Dezember 2022 die Magistratsvorlage 2022/0329 beschlossen.
In Fahrtrichtung Süden gibt es folgende Infrastruktur:
- Radschutzstreifen B≥ 1,50 m
- Nach der Radweiche Duale Führung im Seitenraum und auf der Fahrbahn (Piktogrammkette)
- Seitenraum: Getrennter Geh- und Radweg (ohne Benutzungspflicht)
- Gehweg B= 2,35 m .. 3,00 m (Regelbreite 2,50 m) als Betonpflaster
- Radweg B= 1,60 m als Betonpflaster
- Taktile Trennung zwischen Geh- und Radweg
- Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn B= 0,50 m
- Sicherheitstrennstreifen zum Ruhenden Verkehr B= 0,75 m
- An Fußgängerschutzanlage (Ampel) an der Freien Comenius Schule für ca. 15 m Auflösung des Radweges, dort gemeinsame Führung mit Fußverkehr
In Fahrtrichtung Norden gibt es folgende Infrastruktur:
- Duale Führung im Seitenraum und auf der Fahrbahn (Piktogrammkette)
- Seitenraum: unverändert zum Bestand (Gehweg Rad frei, B= 3,00 m)
- Grünfläche B> 1,80 m als Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn
- Am Knoten Esselbornstraße barrierefreie Bordsteingestaltung mit ertastbarem Teil und abgesenktem Teil
- Ausleitung zur Fahrbahn, dort Schutzstreifen
- Aufgeweiteter Radaufstellstreifen vor der Straßenbahnkreuzung
Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m.