In Darmstadt stehen drei Mausoleen auf dem Programm: Das Mausoleum von Herff auf dem Alten Friedhof sowie das Alte und Neue Mausoleum auf der Rosenhöhe. Mehr dazu
Denkmalschutz
Es ist die Aufgabe (…) Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung (…) zu schützen und zu erhalten. § 1 (1)
(...)
Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§13)Hessisches Denkmalschutzgesetz (28.11.2016)
Denkmal?
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, können Sie in der Datenbank beim Hessischen Landesamt für Denkmalpflege jederzeit selbst recherchieren. Sie erhalten die Information auch schriftlich unter
denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen.de oder telefonisch unter 0611-6906161.
Genehmigung
Bevor Sie mit einer Baumaßnahme an Ihrem Denkmal beginnen, müssen Sie sich mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Erst nachdem die Maßnahme denkmalschutzrechtlich genehmigt ist, können Sie mit den Arbeiten beginnen.
Veröffentlichungen
Zu vielen Themen der Darmstädter Baukultur gibt es
Informationsschilder
An zahlreichen Gebäuden und historischen Orten finden Sie Informationsschilder. Über aufgedruckte QR Codes gelangen Sie zu weiteren Informationen, Bilder, Fotos, Pläne.
Ehrenamt
Mitglieder des Vereins Ehrenamt für Darmstadt fotografieren ehrenamtlich für das Darmstädter Denkmalarchiv.
Denkmalarchiv - Digital
Das Denkmalarchiv ist über Jahrzehnte entstanden und gewachsen. Es birgt zu vielen Denkmälern, Bodendenkmälern, historischen Orten, Gebäuden und Kunstwerken wertvolle Informationen, die langfristig veröffentlicht werden sollen. Mit den aufgelisteten Objekten ist ein erster Anfang gemacht.
Außergewöhnliche Projekte
Zum Jahresende blicken wir jeweils auf gelungene Restaurierungsarbeiten zurück und stellen diese auf Infokarten vor. 2024 sind das: die Mosaiknische am Ausstellungsgebäude auf der UNESCO Welterbestätte Mathildenhöhe, die Turnhalle der Georg-Büchner-Schule, das Treppenhaus des Louvres in der Alicenstraße, die Wandmalerei im Duchgang der Bessunger Straße 102 und die Holzeingangstüre von Mendelssohns Haus in der Klappacher Straße.
In der Bildergalerie finden Sie auch die außergewöhnlichen Projekte der Vorjahre.
Informationen zum Denkmalschutz
Grundlage ist das Hessische Denkmalschutzgesetz in der Fassung vom 28. November 2016. Das Gesetz definiert, was ein Kulturdenkmal ist, wie es geschützt und wie mit ihm umgegangen wird. Es regelt die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümer/innen.
Kulturdenkmäler sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land. Mehr dazu finden Sie auf den Webseiten des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.
Die Darmstädter Kulturdenkmäler sind in der Denkmaltopografie Darmstadt erfasst, beschrieben und veröffentlicht. Das Standardwerk erschien 1994. Das Buch ist inzwischen vergriffen, eine CD kann bei der Denkmalschutzbehörde erworben werden.
Alle Darmstädter Kulturdenkmäler sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessens eingetragen, in das grundsätzlich jede/r Einsicht erhalten kann zum Beispiel über DenkXweb
Die Denkmalschutzbehörde ist zuständig für alle, die ein Kulturdenkmal besitzen oder verwalten und Veränderungen an oder in diesem sowie in dessen Umgebung planen.
Beispiele für genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Abriss und Entkernung
- Einbau und Anbau von Treppen oder Aufzügen
- neuer Putz und Neuanstrich
- Reparatur und Erneuerung von Fenstern, Türen, Wandverkleidungen und Dacheindeckungen
- Einbau von Schaufenstern und Werbeanlagen
- energetische Ertüchtigung
- sowie statische Eingriffe wie Dachgeschossausbau und Fachwerkreparatur
Auch Neubauten in der Umgebung des Denkmals sind genehmigungspflichtig. Das gilt nicht nur für Eingriffe, die das Denkmal negativ beeinflussen könnten, sondern auch für Baumaßnahmen, die dem Denkmal zuträglich sind.
Im Zweifel kontaktieren Sie die Denkmalschutzbehörde.
§ 18
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(1) Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon
1. zerstören oder beseitigen,
2. an einen anderen Ort verbringen,
3. umgestalten oder instand setzen,
4. mit Werbeanlagen versehen will.
(2) Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf ferner, wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann.Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) vom 28. November 2016
Es besteht die Pflicht, vor Beginn einer Veränderung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Es ist zu beachten, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sein kann, obwohl das Vorhaben nach der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei ist. Das betrifft zum Beispiel Außenanstriche, Fenstererneuerung, Innensanierung oder (Teil)-Abbrüche. Verstöße gegen denkmalrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Formular, mit dem Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen können, erhalten Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse Einblick in die Akten der Denkmalschutzbehörde zu erhalten. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bitten wir Sie, den Antrag auf Akteneinsicht auszufüllen.
Das Denkmalarchiv ist ein Arbeitsarchiv, das allgemein zu Forschungszwecken genutzt werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Sie erhalten bei der Denkmalschutzbehörde eine kostenlose Bauberatung für die Denkmalpflege. Außerdem können Kosten für Renovierung und Restaurierung nach vorheriger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde steuerlich geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Zusätzlich können je nach Haushaltslage bei denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten Zuschüsse von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und auch vom Land Hessen gewährt werden.
Informationen finden Sie im Ratgeberportal für Denkmalschutz und Energiesparen auf der Webseite des Landesamts für Denkmalpflege Hessen.
In der Broschüre Solaranlagen am Baudenkmal. Hinweise zum denkmalpflegerischen Umgang, die von der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern herausgegeben wurde.
In der Broschüre Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Am 27. Juli 2022 kam der aktuelle Denkmalbeirat erstmals zusammen. Lesen Sie mehr über dessen Aufgaben und Besetzung.
Seit 1986 vergibt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Zusammenarbeit mit Hessen Lotto jährlich den mit insgesamt 25.000 Euro dotierten Denkmalschutzpreis und würdigt dabei vorbildliches Engagement in der Denkmalpflege.
In Darmstadt wurden die folgenden Denkmäler ausgezeichnet:
- 2024 Ludwigs-Tempel
- 2023 Großes Haus Glückert
- 2022 Alte Vorstadtmauer
- 2021 Kiosk in der Moltkestraße
- 2020 Wohnanlage Rhönring - Spessartring
2020 wurde nicht nur die Wohnanlage Rhönring - Spessartring ausgezeichnet, sondern auch die vorbildlich sanierte Doppelvilla in der Hindenburgstraße für einen Denkmalschutzpreis nominiert. Beide Objekte sind in der Broschüre "Denkmalschutz in Darmstadt. Hessischer Denkmalschutzpreis 2020. Die 1920er Jahre in Darmstadt" ausführlich dokumentiert.