Für allgemeine Wahlbezirke gilt: Der gesamte Wahlvorstand trifft sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr in dem im Berufungsschreiben angegebenen Wahllokal. Dort erfolgt die Einteilung in eine Vor- und eine Nachmittagsschicht. Wer für vormittags eingeteilt wird, bleibt bis 13:00 Uhr im Wahllokal, kann dann nach Hause gehen, muss aber zur Auszählung ab 18:00 Uhr bis zum Ende der Ergebnisermittlung wieder anwesend sein. Die Nachmittagsschicht kann nach der Einteilung nach Hause gehen, muss aber wieder ab 13:00 Uhr und ebenfalls bis zum Ende der Ergebnisermittlung anwesend sein.
Schon vielfach wurde der Wunsch geäußert, die Schichten bereits bei der Berufung der Wahlvorstände einzuteilen. Dies ist leider nicht möglich, da es noch am Wahltag zu unvorhersehbaren Ausfällen von Wahlhelfern kommt, der Wahlvorstand dann gegebenenfalls nicht ausreichend besetzt und somit nicht beschlussfähig ist.
Für Briefwahlbezirke gilt: Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treten erst am Nachmittag zu der im Berufungsschreiben angegebenen Uhrzeit zusammen (je nach dem, ob am Wahltag eine oder mehrere Wahlen durchgeführt werden, zwischen 14:00 und 16:00 Uhr). Bis zum Ende der Wahlzeit werden alle vorbereitenden Arbeiten erledigt und ab 18:00 Uhr wird mit der Ergebnisermittlung begonnen.
Für alle Wahlvorstände gilt: Genaue Angaben über die Dauer des Wahlhelfereinsatzes können nicht gemacht werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit im Wahl-/Briefwahlvorstand beendet, wenn das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind.
Pausen werden eigenverantwortlich im Wahlvorstand geregelt.