Informationen zum Übertrag einer Niederlassungserlaubnis
Sie sind im Besitz eines Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und Ihr Reisepass ist nicht mehr gültig?
Sie haben bereits einen neuen gültigen Reisepass?
Dann müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf den neuen Pass übertragen lassen. Hierzu können Sie einen Termin bei unserer Hotline ausmachen.
Alternativ können uns auch eine E-Mail schreiben.
Für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis müssen Sie persönlich vorsprechen! Falls es sich um minderjährige Personen handelt, müssen sie in Begleitung beider Erziehungsberechtigten sein. Alternativ ist die Vorsprache des minderjährigen Ausländers mit einem Elternteil ausreichend sofern dieser nachweislich das alleinige Sorgerecht hat und eine Vollmacht des anderen Elternteils mitbringt. Die entsprechende Vollmacht finden Sie unter „Formulare“.
Für den Fall, dass Sie eine Niederlassungserlaubnis in Verbindung mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge, einem Reiseausweis für Staatenlose oder einem Reiseausweis für Ausländer besitzen, müssen Sie zudem die Verlängerung des Reiseausweises beantragen. Bitte füllen Sie dafür den Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises vollständig aus und senden uns diesen frühzeitig per Post, Fax oder E-Mail. Eine unmittelbare Terminvergabe für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis ist in diesen Fällen nicht möglich. Für weitere Infos für die Verlängerung der Reiseausweise klicken Sie bitte hier. Nachdem Sie die Verlängerung des entsprechenden Reiseausweises beantragt haben, erhalten Sie einen Termin zur Bestellung des neuen Reiseausweises und dem Übertrag der Niederlassungserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bisheriger Aufenthaltstitel
- Abgelaufener Reisepass
- Neuer Reisepass
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich!
- Die Abholung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels kann durch eine dritte Person mit Vollmacht erfolgen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich habe einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei Berlin erhalten, was bedeutet dieser?
Den PIN-Brief der Bundesdruckerei Berlin erhalten Sie ca. zwei Wochen nach der Bestellung Ihres Aufenthaltstitels in unserer Behörde. Dieser Brief informiert Sie über Ihre Online-Ausweisfunktion. Zwei dieser Informationen sind mit Sichtschutzfolien (so genannten Rubbelfeldern) abgedeckt:
- Ihre fünfstellige Transport-PIN,
- Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK).
Der PIN-Brief bedeutet nicht, dass Ihr elektronischer Aufenthaltstitel in unsere Behörde geliefert wurde! Bei der Bestellung Ihres Aufenthaltstitels wird Ihnen in der Regel der Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels mitgeteilt. Bitte holen Sie Ihren Aufenthaltstitel ausschließlich an diesem Termin ab. Sollten Sie keinen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels erhalten haben oder konnten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, klicken Sie bitte hier (Sie haben keinen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels oder Ihren Termin verpasst?) für weitere Informationen.
Für weitere Informationen zum PIN-Brief oder der Online-Ausweisfunktion besuchen Sie bitte folgende Internetseite: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/pin-brief/pin-brief-node.html
Sonstige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den zuständigen Sachbearbeitern für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis um Sachbearbeiter eines Schnellzimmers handelt. Es handelt sich hierbei nicht um den für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Fallbezogene Fragen oder Auskünfte können daher nicht erteilt werden! Wir bitten um Ihr Verständnis. Für fallbezogene Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.