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Bebauungsplan O 32.1

- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs -

Bebauungsplan O 32.1 – Informationszentrum Mathildenhöhe – zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Nordost –

für das Gebiet des Osthangs der Mathildenhöhe zwischen der Südseite des Grundstücks der Hochschule Darmstadt, den Südgrenzen der Grundstücke Fiedlerweg 20 bis 28, der Nord- und Westseite des Grundstücks Fiedlerweg 14, der Südseite des Olbrichwegs sowie dem Kernbereich der Welterbestätte Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024 wird der Entwurf des oben genannten Bauleitplans mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme und zum Download in das Internet eingestellt (siehe unten).

Hinweise zur Beteiligung und Abgabe von Stellungnahmen

Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024 zusätzlich zu dieser Einstellung im Internet auch im Stadtplanungsamt zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr.

Anregungen und Vorschläge zur Planung können während der oben genannten Beteiligungsfrist formlos bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@1sp4mdarmstadt.abde oder beim Stadtplanungsamt (Anschrift siehe oben) schriftlich, mündlich, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Alternativ kann das folgende ausfüllbare Formular verwendet werden: Formular zur Abgabe von Anregungen (PDF-Datei, 0,1 MB).

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren (PDF-Datei, 42 KB).

Planungsunterlagen

O 32.1 Bekanntmachung (PDF-Datei, 244 KB)
O 32.1 Bebauungsplanentwurf (PDF-Datei, 5 MB)
O 32.1 Begründung mit Umweltbericht und Anlagen (PDF-Datei, 16 MB)

Ausliegende umweltrelevante Informationen

A. Fachgutachten

Aktualisiertes Gutachten Baumbestand Osthang Erweiterung 2024 (PDF-Datei, 56 MB)
Artenschutzfachbeitrag 2019 zum Bebauungsplan O 32 (PDF-Datei, 6 MB)

B. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

1. Regierungspräsidium Darmstadt (PDF-Datei, 241 KB)
2. Rhein-Main Verkehrsverbund GmbH (PDF-Datei, 70 KB)
3. e-netz Südhessen AG (PDF-Datei, 38 KB)
4. DB AG-DB Immobilen (PDF-Datei, 37 KB)
5. Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung, Wissenschaftsstadt Darmstadt (PDF-Datei, 260 KB)
6. Bauaufsichtsamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt (PDF-Datei, 36 KB)
7. Grünflächenamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt (PDF-Datei, 232 KB)
8. Mobilitäts- und Tiefbauamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt (PDF-Datei, 49 KB)
9. Umweltamt, Wissenschaftsstadt Darmstadt (PDF-Datei, 53 KB)

Anlass und Ziel der Planung

Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) gefordert worden. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost   festgelegte Standort des Informationszentrums liegt innerhalb der Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit muss das Baufenster nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu definieren sind. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich geändert werden. Der geänderte Entwurf zum Informationszentrum und der neu definierte Standort erfüllen alle Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung werden der geänderte Standort und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.

Öffentliche Auslegung

Stadtplanungsamt
Stadthaus West
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
Mo. - Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

Ansprechperson:
Herr Rühl, Zimmer 2.02
2. Obergeschoss
Telefon: 06151 13-2604
bauleitplanung@1sp4mdarmstadt.abde

Ihre Anregungen / Formular

Sie können Ihre schriftlichen Anregungen während der Auslegungsfrist formlos an die oben angegebene Adresse des Stadtplanungsamtes schicken. Bitte beachten Sie: Ihre Anregung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben sowie das Datum und die Bezeichnung des Bauleitplanverfahrens. Alternativ können Sie das hier abrufbare Formular verwenden (PDF-Datei, 82 KB).

Informationen zum Datenschutz

Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren (PDF-Datei, 42 KB).

Wichtige Mitteilung
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