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Afrikanische Schweinepest

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Juli zusammen mit dem Land Hessen und den betroffenen Landkreisen in Südhessen eine neue Regelungen veröffentlicht. Die erste legt die neuen Grenzen der betroffenen Gebiete fest und enthält Maßnahmen wie ein Jagdverbot und eine Anleinpflicht für Hunde in diesen Gebieten, die zweite regelt Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen - Gebietsfestlegung der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen - Maßnahmen in Hinlbick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern

Ausführliche Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie auf diesen Seiten:

Restriktionszone

In Hessen ist erstmals am 15. Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Tier ist südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden.

Um den Fundort wird eine Sperrzone - auch Restriktionszone genannt - eingerichtet.

Die Ausdehnung der Restrikionszone können Sie auf dieser Karte aktuell ablesen.

Leinenpflicht

In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht!
Helfen Sie mit und verhindern sie somit eine Beunruhigung der Wildbestände, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Die Tierseuche könnte auf diese Weise immer weiter verschleppt werden.

 

Wichtige Mitteilung
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