In Hessen ist erstmals am 15. Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Tier ist südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Juli zusammen mit dem Land Hessen und den betroffenen Landkreisen in Südhessen neue Regelungen veröffentlicht. Die erste legt die neuen Grenzen der betroffenen Gebiete fest und enthält Maßnahmen wie ein Jagdverbot und eine Anleinpflicht für Hunde in diesen Gebieten, die zweite regelt Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen.
Karte zur Sperrzone II und Kerngebiet (Sperrzone II = westlich der dunkellila Linie, Kerngebiet = Gebiet westlich der hellrosa Linie)
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 13.09.2024
Gebietsfestlegungen und Maßnahmen in der Sperrzone III
Allgemeinverfügung 06.08.2024; ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen
Ausführliche Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie auf diesen Seiten:
Sie können die Karte unter folgendem Link aufrufen:
Auf diesem Kartenausschnitt sehen Sie die Sperrzone III (blaue Linie)
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Außerhalb von bebauten Gebieten (also im Wald, auf Wiesen und Feldern) müssen Hunde auf öffentlichen Flächen an einer maximal 5 Meter langen Leine geführt werden. Mögliche Ausnahmen zur Leinenpflicht sind der jeweils aktuellen Allgemeinverfügung zu entnehmen.