Reiseausweis für Staatenlose
Ausländische Personen, die staatenlos im Sinne des Staatenlosigkeitsübereinkommens sind, können auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose erhalten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Nachweisliche Staatenlosigkeit
- Der Ausländer bzw. die Ausländerin ist entweder bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder soll diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
- 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Die Prüfung der Staatenlosigkeit ist stets individuell und kann daher nicht an konkrete Unterlagen geknüpft werden, bei Palästinensern aus Syrien werden z. B. folgende Unterlagen zur Prüfung angefordert:
- Syrischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugies“ [sic])
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Familienregisterauszug Syrien
- Geburtsurkunde
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.