Reiseausweis für Flüchtlinge
Asylberechtigte, Flüchtlinge und staatenlose Flüchtlinge erhalten auf Antrag einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Anerkannte Asylberechtigung
- Zuerkannte Flüchtlingseigenschaft
- Feststellung als Staatenloser und Flüchtlingseigenschaft
- Der Ausländer bzw. die Ausländerin ist entweder bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder soll diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
- 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit: zum Beispiel durch abgelaufene Reisedokumente, Urkunden oder eidesstattliche Erklärungen
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:
- für Kinder unter 12 Jahren: 6 Jahre, längstens bis zum Alter von 12 Jahren
- für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind: 6 Jahre
- für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung 24 Jahre oder älter sind: 10 Jahre
- in Einzelfällen, beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird: höchstens einen Monat
Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reiseausweis beantragt werden, der maximal einen Monat gültig ist.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.