Informationen zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen
Grundsätzlich erhalten Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde am selben Tag einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels. In der Regel liegt dieser Termin ca. sechs bis acht Wochen in der Zukunft.
Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie Ihren Termin rechtzeitig abzusagen, sodass andere Personen von unseren Terminkapazitäten profitieren können. Für die Absage des Termins bitten wir Sie sich unter einer der hier genannten Kontaktmöglichkeiten an uns zu wenden.
Im besten Falle sagen Sie Ihren Termin über unsere Hotline ab. Die Mitarbeitenden können Ihnen noch am Telefon einen neuen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels oder Reiseausweises geben.
Sie haben keinen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels oder Ihren Termin verpasst?
Sollten Sie keinen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels oder Reiseausweises bei dessen Bestellung erhalten haben, können Sie über unsere Hotline einen Termin erhalten sofern Ihr Aufenthaltstitel oder Reiseausweis bereits in unsere Behörde geliefert wurde.
Hinweis: Elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise werden von uns bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Bis Ihr Aufenthaltstitel/Reiseausweis in unserer Behörde zur Verfügung steht, vergeht regelmäßig eine Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen. Die Abholung von Aufenthaltstitel/Reiseausweisen ist nur mit einem Termin möglich! Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Vorsprache im Bürger- und Ordnungsamt!
Erforderliche Unterlagen
- Bisheriger Aufenthaltstitel
- Fiktionsbescheinigung
- Terminschreiben (falls vorhanden)
Falls Sie nicht selbst zu Ihrem Termin erscheinen können, können Sie eine dritte Person mit einer entsprechenden Vollmacht vorsprechen lassen:- Ggf. Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels von Erwachsenen
- Ggf. Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels für Kinder
- Ggf. Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels + Reiseausweis von Erwachsenen
- Ggf. Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels + Reiseausweis für Kinder