befr. Aufenthalt - privilegierte Staaten
Wenn Sie Staatsangehörige von
- Australien,
- Neuseeland,
- Israel,
- Japan,
- Kanada,
- der Republik Korea,
- der Vereinigten Staaten von Amerika oder
- des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sind,
können Sie ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Wenn Sie visumfrei einreisen und Sie sich länger als 90 Tage hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie mit Visum einreisen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen bevor Ihr Visum abläuft. Vor Beantragung des Aufenthaltstitels müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Solange die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme noch nicht zugestimmt hat, kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis für diesen Zweck in der Regel noch nicht erteilen. Wir empfehlen daher, rechtzeitig die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis an die Ausländerbehörde zu senden.
Dasselbe gilt für Staatsangehörige von
- Andorra,
- Brasilien,
- El Salvador,
- Honduras,
- Monaco,
- San Marino,
sofern Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.