Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Sie können als ausländische Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie erfolgreich
- ein inländisches Studium,
- eine inländische Forschungstätigkeit,
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung,
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
- eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet
abgeschlossen haben.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Sicherung des Lebensunterhalts
- ausreichender Wohnraum und
- erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bundesgebiet oder
- abgeschlossene Forschungstätigkeit im Bundesgebiet oder
- erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung im Bundesgebiet oder
- Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis im Bundesgebiet oder
- erfolgreich abgeschlossene Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen im Bundesgebiet.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
- Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto:
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder
- Sperrkonto (Berechnung erfolgt nach SGB II-Bedarf)
- Verpflichtungserklärung
- Krankenversicherungsnachweis
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
- Wenn Sie einen anerkannten Hochschulabschluss im Bundesgebiet abgeschlossen haben:
- Abschlussurkunde
- Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist:
- Unterlagen über die beendete Beschäftigung
- Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben:
- Deutsches Ausbildungszeugnis
- Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation:
- Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung
- Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung
- Bei reglementierten Berufen: auch Berufsausübungserlaubnis
- Wenn Sie in Deutschland einen Abschluss in einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in einem Beruf im Gesundheits- und Pflegewesen abgeschlossen haben:
- Deutsches Ausbildungszeugnis
- Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
- Mietbescheinigung (Erklärung über die Größe und Beschaffenheit der an einen Ausländer vermieteten Wohnung)
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.