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Magistrat beschließt mehrheitlich Bebauungsplan für Marienplatz

(evi) – Montag, 15.07.2024

Quelle: Architektur: netzwerkarchitekten GmbH, Rendering: © luxfeld digital art

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner jüngsten Sitzung (10.) den letzten Schritt für die Bebauung des Marienplatzes eingeleitet. Eine Mehrheit der Mitglieder haben dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans M 34 – Marienplatz – zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung soll nun in ihrer September-Sitzung den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Damit wird auf dem etwa 1,4 Hektar großen Marienplatz das Baurecht für ein nachhaltiges, urbanes Wohnquartier geschaffen.

„Mit dem Satzungsbeschluss kommt das Projekt einen entscheidenden Schritt voran und die Bebauung des Marienplatzes rückt endlich in greifbare Nähe“, so Planungsdezernent Michael Kolmer. „Dabei konnten wir, angefangen bei der Konzeptvergabe mit städtebaulichem Wettbewerb, dem darauf aufbauenden Wettbewerb für das Hochhaus und schließlich mit dem Bebauungsplanverfahren, ein herausragendes Ergebnis erzielen. Der Bebauungsplan schafft gemeinsam mit dem städtebaulichen Vertrag die Voraussetzungen für ein nachhaltiges, soziales und zukunftsfähiges Quartier mit gefördertem Wohnungsbau, intensiv begrünten Dachgärten, einer Kita und einem begrünten Hochhaus.“

Das Projekt wurde 2019 mit einem Investoren- und Planungswettbewerb eingeleitet. Aus diesem Verfahren ging der Siegerentwurf des Investors Implenia Development Raunheim mit netzwerkarchitekten Darmstadt hervor, die die Bebauung des Marienplatzes als zukunftsweisendes und nachhaltiges Quartier für Darmstadt konzipierten. Im April 2021 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, im Juni 2021 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet und im gleichen Jahr beschloss der Magistrat die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren. Im Frühjahr 2022 wurde der Hochbauwettbewerb für das Hochhaus durchgeführt und auf Basis der Planung konnten dann im April 2023 die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ihre Stellungnahmen abgeben.

Im gesamten Prozess wurden für die Bebauung hohe Qualitäten gefordert und geplant. Das Konzept des Siegerentwurfs sieht eine städtebauliche Dominante („Hochhaus“) mit sechzehn Geschossen an der Heidelberger Straße und eine sechsgeschossige mäanderförmige Bebauung entlang der Hügelstraße vor. Der „Mäander“ endet mit einer zweigeschossigen Kita an der Ecke zur Fritz-Bauer-Straße. Diese Baustruktur konnte die Jury 2019 überzeugen und ermöglicht großzügige Freiräume bei gleichzeitig angemessener Dichte. Ein Baustein zur Sicherung der hohen städtebaulichen und ökologischen Qualitäten ist der Erhalt der vorhandenen Bäume und Grünstrukturen an der Hügelstraße und der geschützten Baumallee an der Heidelberger Straße. Die Planung wird den Grünflächenanteil innerhalb des Plangebiets mit neuen Vegetationsflächen unterschiedlichen Charakters sowie Dach- und Fassadenbegrünung erhöhen.

Die Stadt hat mit der Bauherrin Implenia vereinbart, dass das Gebäude hohen Anforderungen an Gebäude- und Dämmqualität gerecht wird und die Bauherrin hohe Anforderungen an Gebäude- und Dämmqualität erfüllen wird. Die Wärmeversorgung wird klimafreundlich umgesetzt und durch regenerative Energien (Photovoltaik) unterstützt werden.

„Mit zwei Wettbewerben haben wir nicht nur eine hohe gestalterische Qualität des Gesamtvorhabens erzielen können, sondern auch den Grundstein gelegt für eine nachhaltige und ökologisch wertvolle Bebauung mit attraktiven, begrünten Freiräumen. Mit Bebauungsplan und städtebaulichem Vertrag haben wir all diese Themen verbindlich gesichert“, erläutert Kolmer weiter.

Von Beginn an wurden unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Einkommensgruppen in einer Mischung aus Eigentum und Miete, bezahlbaren senioren- und familiengerechten Wohnungen gefordert und eingeplant. So sollen 25 Prozent der Wohnfläche für Haushalte mit geringem Einkommen und 20 Prozent der Wohnflächen für Haushalte mit mittlerem Einkommen entstehen. Dies entspricht den Vorgaben der Stadt bei Neubauprojekten, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Das Plangebiet ist an der Hügelstraße durch zwei Zufahrten (Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrt) und einem Anlieferungsbereich für die Kita sowie einer Zufahrt an der Sandstraße an das bestehende Straßenverkehrsnetz angebunden. Der ruhende KFZ-Verkehr wird ausschließlich in der Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt von der Hügelstraße erfolgt. Begleitend zum Bebauungsplan wird durch die „Einschränkungs- und Verzichtssatzung im Marienquartier“ der spezielle Stellplatznachweis im Gebiet geregelt und durch ein begleitendes Mobilitätskonzept sichergestellt. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind hauptsächlich wettergeschützt in der Tiefgarage untergebracht; rund 14 Prozent der Fahrradabstellplätze sind ebenerdig vorgesehen.

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