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Ab sofort einseitiges Halteverbot in der Kaupstraße zwischen Pankratiusstraße und Arheilger Straße

(evi) – Freitag, 12.07.2024

In der Kaupstraße zwischen Pankratiusstraße und Arheilger Straße hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 10. Juli kurzfristig ein einseitiges Halteverbot eingerichtet, weil die geringe Straßenbreite wiederholt Behinderungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer verursachte und die Anfahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte nicht mehr sichergestellt war.

„Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung explizit nicht erlaubt. In der Realität werden die Gehwege aber oft so zugeparkt, dass sie von Fußgängerinnen und Fußgänger nicht mehr nutzbar sind. Genau diese Situation hatten wir in der Kaupstraße. Die Gehwege wurden beidseitig beparkt, sodass die verbleibende Gehwegbreite in Teilen unter einem Meter betrug, was zu massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft führte. Hinzu kam, dass auch die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte nicht mehr sichergestellt war, weil die freizuhaltende Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter nicht mehr vorhanden war. In Folge dessen wurden ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, um die Situation kurzfristig zu entschärfen“, erläutert Ordnungs- und Verkehrsdezernent Paul Georg Wandrey.

Alleine bei einer Kontrolle der Stadtpolizei am 2. Juli wurden 31 Fahrzeuge verwarnt (bei geringerer Restgehwegbreite von 1,20 Meter). Drei Fahrzeuge wurden abgeschleppt, da diese den Gehweg in einem Ausmaß verengten, dass lediglich eine Restgehwegbreite von 70 Zentimeter, 80 Zentimeter und 81 Zentimeter gemessen werden konnte. „Im nächsten Schritt haben wir seit dem 10. Juli ein einseitiges absolutes Haltverbot in der Kaupstraße zwischen Arheilger Straße und Pankratiusstraße eingerichtet – zunächst temporär, die dauerhafte Beschilderung folgt noch – denn durch das tatsächliche Parkverhalten mussten wir davon ausgehen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sich nicht selbständig an das eigentlich immer geltende Gebot einen Rettungsweg von über drei Meter freizuhalten, halten. Sowohl Polizei, als auch Stadtpolizei unterstützen die Maßnahme. Die Maßnahme war notwendig, um die Anwohnerinnen und Anwohner bei einem Feuerwehreinsatz zu schützen und um ausreichend Platz auf den Gehwegen sicherzustellen“, so Wandrey.

Trotzdem versucht die Wissenschaftsstadt Darmstadt hier pragmatisch zu agieren. Gehwegparken wird überall dort wo ein hoher Parkdruck besteht, und dies von den Breiten her möglich ist, toleriert. Dabei sind jedoch eine entsprechende Fahrbahnbreite und ein entsprechender Raum für Fußgänger zwingend erforderlich. Hierbei wird ab 1,50 Meter Restbreite des Gehwegs ein Verwarngeld ausgesprochen und ab weniger als einem Meter Restbreite kann abgeschleppt werden.

„Der öffentliche Raum muss für alle Menschen nutzbar sein. Gehwege mit weniger als einem Meter Restbreite sind nicht hinnehmbar. Sie können von Seniorinnen und Senioren mit Gehilfen oder anderen mobilitätseingeschränkten Menschen nicht genutzt werden. Sie zwingen Kinderwägen auf die Straße und auch oft Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zum Ausweichen auf die Fahrbahn. Das Vorgehen in der Kaupstraße hat in seiner Konsequenz für gewisse Spannungen und Probleme gesorgt. Aus diesem Grund habe ich mich kurzfristig mit dem Bürger- und Ordnungsamt und dem Mobilitäts- und Tiefbauamt beraten um für zukünftige Situationen, die ein ordnungsrechtliches Eingreifen erfordern ein abgestuftes Verfahren aus Information, sukzessiver Verwarnung und verkehrsrechtlicher Ordnung entwickelt. Darüber hinaus werde ich den politischen Gremien Vorschläge zum Umgang mit nicht nutzbaren Gehwegen insbesondere auf Schulwegen unterbreiten“, ergänzt Wandrey abschließend.

Im vorliegenden Fall war aufgrund der extrem geringen Restbreiten, sowie der Hinweise durch die Polizei ein sofortiges Handeln geboten.

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