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Darmstadt Aktuell

Wissenschaftsstadt Darmstadt wirbt für die Tätigkeit als rechtliche Betreuerin und rechtlichen Betreuer

(stip) – Dienstag, 23.07.2024

Menschen, die etwa aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und keine Verwandte haben, sind auf die Unterstützung rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer angewiesen. Zuständig für Fragen der rechtlichen Betreuung ist die städtische Betreuungsbehörde des Amts für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe.

Die Betreuungsbehörde schlägt die entsprechenden Betreuerinnen und Betreuer vor. Wer diese Tätigkeit ausüben und in Darmstadt ein Betreuungsbüro einrichten will, muss sich bei der Betreuungsbehörde registrieren lassen. Voraussetzung ist ein Studienabschluss in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Jura mit zweitem Staatsexamen. Quereinsteiger können sich entsprechend weiterbilden. Die Tätigkeit kann haupt- und nebenberuflich ausgeübt werden. Die Vergütung erfolgt nach Pauschalen über das Gericht.

Über ihre Tätigkeit als Betreuerin sagt Stefanie Ziemer: „Ich kann meinen Arbeitstag selbst organisieren und einteilen. Dabei komme ich mit vielen Menschen in Kontakt. Jeder Tag ist anders und bringt Überraschungen mit sich. Langweilig ist es nie. Ich helfe den Menschen dabei, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Beispielsweise kann ich Hilfen organisieren, damit Menschen trotz Einschränkungen in ihrer Wohnung oder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. In anderen Fällen ist die Aufnahme in eine Einrichtung der beste Weg. In Absprache mit der betroffenen Person, mit Behörden, sozialen Einrichtungen, dem Gesundheitsbereich und Menschen aus dem Umfeld der Betreuten kümmere ich mich um alles Nötige. Wer selbständig arbeiten will, offen auf Menschen in allen Lebenssituationen zugehen und dabei eine professionelle Distanz halten kann, wer flexibel ist und wer Arbeit gut strukturieren kann, dem oder der kann ich die Tätigkeit als freiberufliche rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer empfehlen.“

Weitere Auskünfte gibt das Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe, Betreuungsbehörde, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt (Tel.: 06151 13-3054, 13-3790, E-Mail: betreuungsbehoerde@1sp4mdarmstadt.abde).

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