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Darmstadt Aktuell

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Allgemeinverfügung der Stadt zur Gefahrenabwehr veröffentlicht

(dk) – Donnerstag, 04.07.2024

Restriktionszone auf Teile von Darmstadt ausgeweitet / Bürgertelefon ab 5. Juli / Städtische Webseite bündelt alle relevanten Informationen

eine Gruppe von jungen Wildschweinen auf einer Wiese mit Gestrüpp

Quelle: MM Wildlifephotos - shutterstock

Zur Bekämpfung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Abstimmung mit dem Land Hessen und den bisher in Südhessen betroffenen Landkreisen am heutigen Donnerstag, 4. Juli, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die neuen Grenzen der Restriktionszone, und damit verbunden die dort ab sofort für Jagdausübende und die Bevölkerung geltenden Maßnahmen festlegt. Diese umfassen etwa ein Jagdverbot und eine Anleinpflicht für Hunde innerhalb der infizierten Zone. Zusätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger bei verdächtigen Funden toter Tiere an die Mailadresse asp@1sp4mdarmstadt.abde oder an die Behördennummer 115 wenden und ggf. Koordinaten durchgeben. Eine Fachfirma übernimmt derweil die Suche nach weiteren Kadavern.

Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey dazu: „Auch wenn die Afrikanische Schweinepest für den Menschen und andere Tiere als ungefährlich eingestuft wird, ist es doch eine ernstzunehmende Seuche, deren unverzügliche Eindämmung nicht nur aus gesundheitlichen sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend geboten ist. Deshalb haben wir sofort nach den neuerlichen Funden über das städtische Veterinäramt erste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet und mit der Allgemeinverfügung auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die Maßnahmen werden dabei zentral über unser Veterinäramt koordiniert und regelmäßig mit allen für die Bekämpfung relevanten Akteuren in Darmstadt und Umgebung abgestimmt.“

Für einen umfassenden Überblick zum Thema hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf https://www.darmstadt.de/afrikanische-schweinepest eine Seite zum Thema eingerichtet. Hier finden sich alle Informationen inklusive der aktuellen Allgemeinverfügung und einer interaktiven Karte. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

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