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Darmstadt Aktuell

Aufruf zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des vierten Darmstädter Lärmaktionsplans bis 7. August

(evi) – Montag, 24.06.2024

Umweltdezernent Kolmer: „Nun haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eine Stellungnahme hinsichtlich dargestellter Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte einzureichen“

© Wissenschaftsstadt Darmstadt / Umweltamt

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt weist darauf hin, dass vom 24. Juni bis zum 7. August 2024 die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen zu den durch das Regierungspräsidium Darmstadt erstellten Entwürfen des Lärmaktionsplans für Darmstadt abzugeben. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt betrifft den Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken.

„Umweltbelastungen in Städten werden zu großen Teilen durch den Verkehr verursacht. Die Luftschadstoffe sind dabei ein Aspekt. Eine weitere enorme Belastung ist der Lärm, der insbesondere an Hauptverkehrsstraßen in hohem Maße entsteht. Nun haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eine Stellungnahme hinsichtlich dargestellter Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte im Entwurf des vierten Lärmaktionsplans einzureichen. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Untersuchung neuer Konfliktpunkte erst wieder in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung möglich sind“, erläutert dazu Umweltdezernent Michael Kolmer.

Zu den genannten Entwürfen können bis zum 7. August 2024 Stellungnahmen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite eingereicht werden. Ferner können Anregungen und Vorschläge per E-Mail (umweltamt@1sp4mdarmstadt.abde) und schriftlich über die Stadtverwaltung an das Umweltamt, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt eingereicht werden.

Hintergrund:
Nach Paragraf 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden.

Die Lärmkarten für

• die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr,
• die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
• die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle darin gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach Paragraf 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wichtige Mitteilung
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