Die ICT-Karte (Intra Corporate Transfer) ist ein ergänzender Aufenthaltstitel und erleichtert den unternehmensinternen Transfer von Drittstaatsangehörigen sowie die innereuropäische Mobilität.
Bei der ICT-Karte handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel und dient der Entsendung von Führungskräften, Spezialisten/-innen und Trainees, die von einem Unternehmen außerhalb der EU an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innerhalb der EU eingesetzt werden sollen.
Die Dauer des Transfers darf höchstens für drei Jahre betragen. Bei Trainees liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Die ICT-Karte kann neu beantragt werden, wenn zwischen Ende des Transfers und der Neubeantragung ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
Zudem können Inhaber einer ICT-Karte auch in der deutschen Niederlassung in anderen EU-Mitgliedstaaten für das entsendende Unternehmen arbeiten, sofern der überwiegende Teil des Gesamtaufenthalts in Deutschland verbracht wird. Entfällt hingegen der überwiegende Teil Ihres Aufenthaltes auf einen anderen EU-Mitgliedstaat, so müssen Sie dort einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die ICT-Karte wird in allen EU-Mitgliedsstaaten außer in Dänemark, Großbritannien und Irland erteilt. Eine Einreise mit einer ICT-Karte ist in diese Staaten daher nicht möglich.
Sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte erhalten haben, können Sie sich ohne deutschen Aufenthaltstitel für maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten und arbeiten. Es ist lediglich eine Mitteilung an die Nationale Kontaktstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nötig.
Während für Besitzer einer ICT-Karte eines anderen Mitgliedsstaates der Aufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel möglich ist, muss für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierzu können Sie unter anderem eine Mobile-ICT Karte beantragen.
Mehr Informationen zur innereuropäischen Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.