Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beschlossen, dass die bestehende Radverkehrsanlage Alexanderstraße/Dieburger Straße zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße angepasst und verbreitert werden soll.
Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an eine unabhängig vom Vorhaben geplante Fahrbahndeckensanierung zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße, auf Basis des Interessensaustauschs mit der IG Dieburger Straße und den Anliegern.
Die Maßnahme umfasst Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie die Schaffung von Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote. Darüber hinaus soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit entlang dieser Strecke auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert werden.
„Die zentrale Aufgabe von Stadt und Politik ist es, den Interessenausgleich bei Maßnahmen herzustellen und Wege zu gehen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. Hierbei ist es unerlässlich, die Menschen abzuholen und durch aktive Kommunikation die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen. „Ich freue mich, dass dieses Thema für das ich mich auch schon vor der Wahl zum Oberbürgermeister eingesetzt habe, nun eine bessere Lösung gefunden wurde. Hier zeigt sich deutlich, dass die strukturellen Veränderungen des Magistratszuschnitts wirksam sind“, stellt Oberbürgermeister Hanno Benz fest.
„Im vorliegenden Projekt wurde dieser Interessenausgleich gesucht und erfolgreich umgesetzt“, erläutert Stadtrat Paul Georg Wandrey. „Die Dieburger Straße wird eine Radverkehrsanlage erhalten, die Sicherheit schafft. Trotzdem bleiben so viele Parkplätze wie möglich dabei erhalten. Aber es bleibt nicht bei dieser Maßnahme: Durch eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 bis zum Cityring sowie der Schaffung eines Schutzstreifens in der Alexanderstraße, wird außerdem eine durchgehende Radverkehrsachse in die Innenstadt geschaffen.“
Die Radverkehrsanlage in der Dieburger Straße im Bereich Rhönring bis Dieburger Straße befindet sich seit vielen Jahren in einer kontroversen Diskussion. 2021 wurde der nicht mehr regelwerkskonforme Schutzstreifen umgestaltet und durch eine Variante mit mehreren Verschwenkungen ersetzt. In der Folge gab es eine umfangreiche öffentliche Diskussion um dadurch entfallende Parkmöglichkeiten sowie Sicherheitsrisiken, die durch die Fahrbahnverschwenkung entstehen.
„Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt und kann so gut wie nicht erweitert werden. Dies entwickelt sich durch die steigende Verkehrsmenge zu einem Problem für unser Verkehrssystem. Es ist daher zwingend erforderlich zu handeln, um die Funktionsfähigkeit unseres Verkehrssystems zu erhalten“, so Wandrey weiter.
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen
Die Fahrbahndecke der Alexanderstraße soll zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße im Jahr 2025 saniert sowie die bestehenden roten Pflasterstreifen durch eine Asphaltdecke ersetzt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, einen Teil des Einmündungsbereichs Merckstraße der Fahrbahn zuzuschlagen. Dafür wird das Betonpflaster ausgebaut und der Oberbau neu erstellt. Auf dem Abschnitt zwischen Schlossgraben und Magdalenenstraße sollen ausschließlich die Pflasterstreifen durch Asphalt ersetzt werden, da diese durch die Belastung des Schwerverkehrs ebenfalls in einem schlechten Zustand sind.
Die Belastung nach Verkehrsmengen macht nach den Planungsrichtlinien eine getrennte Radverkehrsführung notwendig, die aber wegen ungünstiger Fahrbahnquerschnitte nicht realisiert werden kann. Aus diesem Grund sollen circa 2 Meter breite Radschutzstreifen mit einer Kernfahrbahnbreite von rund 5 Metern eingerichtet werden. Eine durchgängige Rotfärbung der Schutzstreifen soll die Fahrbahnbreite optisch verringern und somit zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge beitragen.
Auf Höhe der Gebäude der TU Darmstadt befinden sich im Bestand circa 13 baulich hergestellte Parkstände, die 1,60 Meter breit und durch ein Bord von der Fahrbahn abgesetzt sind. Daneben ist in grauem Pflaster ein 40 Zentimeter breiter Sicherheitsabstand zum rot gepflasterten Radverkehrsstreifen dargestellt. Sowohl die Breite der Parkstände, als auch der Sicherheitsraum entsprechen nicht den technischen Regelwerken und können zu gefährlichen Situationen durch Dooring führen, weshalb die Parkstände in der Planung entfallen. Als Alternative bietet das angrenzende Parkhaus darmstadtium ausreichend Kapazitäten. Teilbereiche dieser freiwerdenden Flächen sollen unter Federführung des Grünflächenamtes nach der Umsetzung entsiegelt werden. Es ist vorgesehen, an strategisch sinnvollen Punkten, wie dem Zugang zum TU-Gelände, Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen zur Nutzung von Shared Mobility anzubieten, wodurch zum Beispiel E-Tretroller auf dafür gewidmeten Flächen gebündelt abgestellt werden könnten.
Die Einmündung Magdalenenstraße soll kompakter gestaltet werden, um das Queren für Fußgänger zu erleichtern. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts besteht die Möglichkeit, dort vier Längsparkstände aus der Alexanderstraße vorzusehen.
Auf Höhe Merckstraße wird der Schutzstreifen stadtauswärts aufgelöst und der Radverkehr in den Mischverkehr entlassen. Dies wird zwischen Merckstraße und Pützerstraße durch das Angebot „Gehweg, Rad frei“ ergänzt.
Zwischen Pützerstraße und Wolfskehlstraße soll Radfahren ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sein, da der Seitenraum aufgrund verschiedener Ausschlusskriterien (mangelnde Breite, starkes Fußverkehrsaufkommen) nicht für den Radverkehr freigegeben werden kann. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ermöglicht in diesem Bereich keine Radverkehrsanlage. Stadtauswärts ist es wiederum möglich „Gehweg, Rad frei“ bis zur Stiftstraße anzubieten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht für ausfahrende Fahrzeuge aus den Einmündungen Lichtenbergstraße und Kittlerstraße müssen circa vier Parkstände entfallen und können durch Fahrradanlehnbügel beziehungsweise Grünfläche ersetzt werden.
Auf dem gesamten Streckenabschnitt sollen, ähnlich wie im Bestand, Radpiktogramme in regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn eine regelkonforme Fahrbahnnutzung durch Radfahrende unterstützen.
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität. In einem Magistratsbeschluss wurde der Neuplanung zugestimmt, welche bereits größtenteils umgesetzt wurde. Dieser Bestand umfasst Radschutzstreifen mit den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sowie wechselseitig auf Nord- und Südseite angeordnete Längsparkstände. Der Radschutzstreifen wurde in dem sich daraus ergebenden Versatzbereich durch Sperrflächen und Fahrbahnteiler geschützt angelegt.
Auf Grundlage dieser Planung sind Parkstände entfallen, was zu Kritik bei den Anwohnenden führte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte nach erfolgloser Kompromissfindung eine fachliche Überprüfung des Straßenraumentwurfs durch ein unabhängiges Sicherheitsaudit für den Bestand durch die Hochschule Darmstadt. Laut Sicherheitsaudit entspricht die Planung dem Stand der Technik und berücksichtigt sowohl die Belange des Radverkehrs als auch des ruhenden Verkehrs.
Im Zuge des Interessensausgleichs wurde der Bestand erneut überplant. Auf die verschwenkte Fahrbahnführung wird nun verzichtet und Längsparken durchgängig auf der Nordseite ermöglicht. Daraus ergeben sich 45 Parkstände mehr als im aktuellen Bestand. Die Radschutzstreifen sollen durchgängig rot eingefärbt werden. Dies soll die Kernfahrbahnbreite optisch verringern und zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge führen. Diese Maßnahme ist insbesondere auch deshalb erforderlich, weil durch das einseitige Fahrbahnparken und die Geradlinigkeit der Verkehrsführung damit zu rechnen ist, dass das Tempolimit vermehrt überschritten wird. Der Radschutzstreifen soll mittels Trennung durch Sperrflächen und Baken zu den notwendigen Fahrbahnversätzen geschützt werden. Da ein relevanter Fahrbahnversatz circa 90 Meter östlich des ursprünglichen Planungsbereichs liegt, soll die Neuplanung diesen Bereich ebenfalls mitberücksichtigen.
Die Bestands-Querungshilfe auf Höhe des Altenzentrums an der Rosenhöhe verbleibt und bildet zwischen der Einmündung Flotowstraße einen Mittelstreifen aus, der für Abbiegevorgänge genutzt werden kann. Der Taxistand verbleibt auf der Südseite und soll um 50 Meter stadteinwärts im direkten Anschluss an die Haltestelle „Regerweg“ verlegt werden. Aufgrund des Haltestellenkaps entfällt hier der problematische Versatz des Radschutzstreifens.
Es wird angestrebt im gesamten Abschnitt zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 anzuordnen. Gründe liegen unter anderem in den angrenzenden sensiblen Einrichtungen Altenzentrum an der Rosenhöhe, Krankenhaus Alice-Hospital, Kinderklinik Prinzessin Margaret und Kinderkrippe Krabbelstube Rotznasen e.V., die über die Dieburger Straße erschlossen werden. Darüber hinaus ist der Gehweg im Abschnitt zwischen Pützerstraße und Spessartring stark frequentiert und lässt wegen zu geringer Querschnittsbreiten keinen Radverkehr im Seitenraum zu. Der Radverkehr muss folglich trotz hoher Kfz-Verkehrsmengen bei unübersichtlicher Linienführung der Straße und ungünstiger Fahrbahnbreite in den Mischverkehr entlassen werden, was bei Tempo 50 eine Gefahrenlage birgt.
„Die Radverkehrsanlage Dieburger Straße entwickelte sich zu einer Grundsatzfrage, wie und in welcher Schrittweite Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen werden, um zeitgemäße und den heutigen Ansprüchen genügende Zustände zu erreichen. Die vorliegende Variante stellt einen Interessensausgleich im Sinne des Mobilitätsfriedens zwischen Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem Radverkehr dar. Gleichzeitig enthält sie innovative Elemente, die bei erfolgreicher Entwicklung beispielgebend für die Gesamtstadt sein können“, so Wandrey abschließend.