Der Naturschutzbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium. Er unterstützt und berät die Wissenschaftsstadt Darmstadt in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Naturschutzbeirat unterstützt und berät
- bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen,
- bei der Landschaftsplanung,
- bei Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften, bei denen die Untere Naturschutzbehörde (UNB) mitwirkt,
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Planungen nach §§ 10 und 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften, an denen die UNB mitwirkt,
- bei Vorgängen, die Schutzgegenstände gemäß §§ 22 - 30 BNatSchG betreffen (Naturschutz- u. Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale etc.),
- bei Vorbereitung der Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff BNatSchG,
- bei der beabsichtigten Gewährung von Zuschüssen aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe zu Vorhaben Dritter sowie der beabsichtigten Verwendung dieser Mittel für geplante Maßnahmen der UNB,
- bei der Vorbereitung von Stellungnahmen zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die von Dritten geplant und aus sonstigen Mitteln finanziert werden sollen.
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind nicht öffentlich.