Am 2. Juli 2023 ist ein neues Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern).
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
Auch wenn Sie nicht aus unlauteren Motiven handeln, trotzdem besteht die Pflicht, gerade bei gewichtigen Vorwürfen, dass Fakten vor der Meldung gründlich geprüft werden müssen.Bitte beachten Sie weiterhin: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben und kann zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichten.
Weitere Informationen:
Aufklärung für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz