Duldungsanordnungen
Duldungsanordnung zur Durchführung von Vorarbeiten für den Umbau der B3
Im Zuge der Erhebung von Planungsgrundlagen für den Umbau der B3 in Höhe der Anschlussstelle A 5 Darmstadt – Eberstadt sowie des Lückenschluss des Rad- und Gehwegenetzes bei Darmstadt – Eberstadt und der Verlängerung des südlichen Linksabbiegestreifens am Knotenpunkt B 3 / B 426 / Pfungstädter Straße ist es notwendig, dass Bedienstete von Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement bzw. von Hessen Mobil beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.
Die Vorarbeiten sollen in der Zeit vom 01. November 2023 bis 29. Dezember 2025 durchgeführt werden.
Betroffene Grundstückseigentümer:innen haben die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch einzulegen.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme inkl. einer Übersichtkarte betroffener Grundstücke finden Sie in dieser Duldungsanordnung