Der Flughafen Egelsbach ist im verwaltungsrechtlichen Sinne kein solcher, sondern ein so genannter Verkehrslandeplatz.
Zuständige Verwaltungsbehörde für alle Fragestellungen rund um den Verkehrslandeplatz Egelsbach ist das Regierungspräsidium Darmstadt/ Dezernat Luftverkehr. Im Falle konkreter Beschwerden oder Anfragen lautet die zuständige Dienststelle:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Luftverkehr
64295 Darmstadt
E-Mail: poststelle@. de rp-darmstadt.hessen
Allgemeine Angelegenheiten:
Telefon: 06151-12 8121
Fluglärmbeschwerden:
Telefon: 06151-12 6015
Auch der Verkehrslandeplatz Egelsbach bietet eine Rufnummer für Beschwerden an:
Telefon: 0800-6385387
Für den Verkehrslandeplatz Egelsbach gelten besondere Flugplatzregelungen. Es handelt sich hierbei um Festlegungen zum Flugbetrieb über dem Verkehrslandeplatz sowie zu den definierten Flugrouten.
Da der Luftraum über Egelsbach und Umgebung am Tag Teil der Kontrollzone Frankfurt für den Flughafen Frankfurt Main ist, werden diese Regelungen von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) in Langen getroffen und in den Nachrichten für Luftfahrer anlassbezogen veröffentlicht.
Bei der Entwicklung dieser Verfahren steht dabei die Optimierung (Sicherheit) des Verkehrsflusses der unterschiedlichen Luftfahrzeugarten im Vordergrund.
Interessierte finden hier Informationen zu den Flugverfahren für Flüge am Tage zum und vom Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach innerhalb der Kontrollzone Frankfurt.
Ab dem 13. März 2008 gilt am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach (EDFE) eine neue Regelung der An- und Abflugverfahren nach Sichtflugregeln. Hintergrund sind die sehr unterschiedlichen Anfluggeschwindigkeiten der an- und abfliegenden Luftfahrzeuge.
Der Verkehrslandeplatz Egelsbach muss sich flugbetrieblich den Anforderungen des Flugplatzes Frankfurt/Main unterordnen.
Der Sektor Egelsbach dient der Sicherheit von Abflügen nach Instrumentenflugregeln von der Startbahn 18 West des Flughafens Frankfurt, woraus sich bestimmte Regelungen für Ein-und Ausflüge nach und von Egelsbach ergeben. Die entsprechenden Regelungen sind im Luftfahrthandbuch der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Beschwerderelevant sind immer wieder vermutete Verstöße gegen die geltenden Regelungen zu den Platzrunden am Verkehrslandeplatz Egelsbach.
Egelsbach hat zwei Platzwunden, eine Nordplatzrunde und eine Südplatzrunde. Letztere verläuft im Süden zwischen den Ortsteilen Erzhausen und Wixhausen.
Ein Überfliegen des Ortsteiles Wixhausen im Rahmen einer Platzrunde ist damit grundsätzlich ausgeschlossen und verboten. Übungs- und Schulplatzrunden sind grundsätzlich in der Nordplatzrunde durchzuführen.