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Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt

Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt

Die Hessische Landesregierung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550) verpflichtet, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt Main einen Lärmschutzbereich durch Rechtsverordnung festzusetzen.


Mit Verordnung vom 30.09.2011, in Kraft getreten am 13.10.2011, wurde dieser Verpflichtung nachgekommen.  Für den Flughafen Frankfurt Main wurden zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone mit unterschiedlichen Rechtsfolgen in Bezug auf Bauverbote und Entschädigungsansprüche festgelegt.

Weite Teile des Darmstadter Nordens liegt in der Tag-Schutzzone 2 und der Nacht-Schutzzone. Hieraus resultieren z.B.

  • Ein Verbot des Baus von Wohnungen
  • Ein Verbot des Baus von schutzbedürftigen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser), Ausnahmen sind aber möglich
  • Ein möglicher Anspruch auf passiven Schallschutz für Ruheräume.


Die zuständige Behörde für die Prüfung von Ansprüchen (Entschädigungsansprüche, Aufwandserstattungen Schallschutz, Entschädigung Außenwohnbereichsbeeinträchtigung) ist hierbei das Regierungspräsidium Darmstadt.

Auf der Webseite des Regierungspräsidiums  finden anspruchsberechtigte Grundstückseigentümerinenn und Grundstückseigentümer Informationen, Kartenwerke, Merkblätter und Antragsformulare. Die zuständige Abteilung des Regierungspräsidum ist erreichbar unter:

Telefon:  06151 12 3100
E-Mail-Adresse: Schallschutzprogramm@1sp4mrpda.hessen.abde

Die FRAPORT AG stellt mit der FRAMAP-Anwendung eine umfangreiche Darstellung u.a. des Lärmschutzbereichs zur Verfügung.

Aus diesem Informationsangebot können jedoch unmittelbar keine Ansprüche  begründet werden.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Richtigkeit der Darstellung.

Allen potenziell Anspruchsberechtigten empfehlen wir, sich zur Klärung und Geltendmachung etwaiger Ansprüche unmittelbar mit dem Regierungspräsidium Darmstadt in Verbindung zu setzen.

Wichtige Mitteilung
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