Sie nehmen verstärktes Flugaufkommen fest?
Sie haben den Verdacht, dass ein Flugzeug sehr tief fliegt?
Ein besonders lautes Flugereignis fällt Ihnen auf?
Alle Fluglärmbeschwerden werden bei der Fraport AG geprüft. Falls die gemessenen Pegel auf eine Flugwegabweichung und somit auf vermeidbaren Fluglärm hinweisen, werden die Flugdaten und gemessenen Pegel zur weiteren Prüfung an die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) am Frankfurter Flughafen weitergeleitet.
Die gemeldeten Flüge werden von der Fluglärmschutzbeauftragten auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf geprüft. Die Untersuchung erfolgt mittels des Flugspurenaufzeichnungssystems der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH.
Falls eine Abweichung im Flugverlauf durch diese Untersuchungen bestätigt wird, werden allen Beschwerdeführern die Prüfergebnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen umgehend mitgeteilt.
Um das Bewusstsein für lärmminderndes Fliegen bei den Piloten zu schärfen, können Maßnahmen bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergriffen werden. Die Maßnahmen sind davon abhängig, ob das Flugzeug den zulässigen Korridor verlassen hat oder die Flugwegabweichung noch innerhalb des zulässigen Korridors geblieben ist.
Darüberhinaus können Sie ihre Beschwerde auch an die Deutsche Flugsicherung oder an den Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt richten.
Von dort aus werden nach einer Vorprüfung offenkundige Verstöße mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) geklärt und u.U. an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Ahndung gemeldet.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Die Flugrouten am Frankfurter Flughafen sind als sogenannte "minimal-noise-Routen" festgelegt und definiert worden, welche als Idealrouten möglichst genau beflogen werden sollen.
Technische Toleranzen, flugzeugtypische Unterschiede und meterologische Einflüsse können zu signifikannten Abweichungen von Sollkursen führen, welche von de Deutschen Flugsicherung genehmigt werden müssen.
Diese vordergründig als "anscheinendes Flug-Fehlverhalten" auffällig werdenden Abweichungen sind nicht grundsätzlich auszuschließen und können folgende Routen betreffen:
Flugroute | Lage | Betriebsrichtung | anscheinendes Flug-Fehlverhalten |
KNG (kurz) | zw. Wixhausen und Arheilgen | West / Ost | Direktüberflüge Wixhausen Direktüberflüge Arheilgen Verstöße gegen Höhenreglement |
KNG (lang) | westlich Darmstadt und südlich Eberstadt nach Osten abknickend | West / Ost | Direktüberflüge DA-Innenstadt Direktüberflüge Eberstadt |
07-S (kurz) | westlich Darmstadt und südlich Eberstadt nach Osten abknickend | Ost | Direktüberflüge DA-Innenstadt Direktüberflüge Eberstadt |
07-S (lang) | östlich Darmstadt und südlich Eberstadt nach Westen abknickend | Ost | Direktüberflüge DA-Innenstadt Direktüberflüge Eberstadt |
Bei Indizien zu vermutlichen Routenverstößen oder groben Routenabweichungen können Büergerinnen und Bürger unter Angabe genauerer Zeitdaten Beschwerden beim Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt (siehe Kontakt oben rechts) einreichen.
Nach einer Vorprüfung werden offensichtliche Verstöße an das dafür zuständige Hessische Wirtschaftsministerium zur Nachkontrolle und eventuellen Ahndung weitergeleitet.
Da aber mit jeder Flugroute ein relativ breiter (zulässig befliegbarer) Flugkorridor verbunden ist, gibt es jedoch erfahrungsgemäß in 90 - 95 % aller vermutlichen Verstöße eine zulässige Flugfreigabe durch die DFS.
Wenn Ihnen ungewöhnliche Flugbewegungen aufgefallen sind, können Sie diese mit verschiedenen online angebotenen Werkzeugen auf ihren Verlauf und die Flughöhe hin prüfen:
Inspect Noise Assess Announce (INAA) des des Umwelt- und Nachbarschaftshauses
Mit dieser Anwendung können unter anderem vergangene Flugbewegungen, die entsprechenden Lärmwerte von Messstellen und eine Prognose der Betriebsrichtung dargestellt werden.
Die Daten werden hier mit einer Verzögerung von zwei Stunden dargestellt, umfangreiche Vergangenheitsdaten sind abrufbar.
STANLY_Track der Deutschen Flugsicherung
Hier ist es möglich mit Radar-Daten die vergangenen Flugbewegungen der letzten 14 Tage nachzuvollziehen und auch nach ihrer Höhe auszuwerten. Hierbei ist auch eine Unterscheidung zwischen Starts und Landungen möglich.
Hierbei handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, in der kostenfreien Variante ist es aber möglich "live" und ohne Verzögerung aktuelle Flugbewegungen nachzuvollziehen
Weitere Informationsmöglichkeiten und Monitoringtools finden Sie in dieser Übersicht der Fluglärmkommission.