Ein funktionierendes, ausreichend bemessenes und schadenfreies Kanalnetz ist Voraussetzung für Entsorgungssicherheit, Umwelt- und Gewässerschutz. Denn so selbstverständlich wie unser Wasser aus der Leitung kommt, muss es auch wieder abfließen.
Die Kanalisation in Darmstadt besteht zurzeit (Stand 2012) aus
Übersichtsplan des Kanalnetzes mit den Einzugsgebieten und Hauptkanälen
Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Sanitäranlagen, Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes.
Mehr als 99 Prozent aller Grundstücke Darmstadts sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, ja sogar die Pflicht, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.
Niederschlagswasser ist von dieser Pflicht ausgeschlossen.
Die wichtigsten Anforderungen an die Grundstücksentwässerungen sowohl für neu geplante als auch bereits bestehende Anlagen sind:
Für den Bau oder die Änderung einer Grundstücksentwässerung ist ein Einleitungsantrag zu stellen. Nach Prüfung erteilt die Stadt Darmstadt ggf. verbunden mit Bedingungen oder Auflagen eine Einleitungsgenehmigung.
In einigen Außengebieten Darmstadts kann das Abwasser noch nicht über einen Kanal entsorgt werden. Hier läuft das Abwasser in abflusslose Sammelgruben und wird ausschließlich vom EAD abgeholt. Die Entsorgung erfolgt nach Absprache mit Frau Köhres 06151-1346701.
Neue Bauvorhaben im Außenbereich können nur über Kleinkläranlagen oder Druckleitungen entsorgt werden. Für die Genehmigung von Kleinkläranlagen ist die Untere Wasserbehörde (Tel.: 06151-133286) zuständig.
Durch eine Rückstausicherung werden Gebäude gegen einen Stau des Abwassers im Kanalsystem geschützt, an das sie angeschlossen sind.
Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen in Gebäuden (Waschmaschinen, Duschen, Handwaschbecken etc.) bilden durch den Anschluss an den Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im Kanal z. B. durch starke Regenfälle oder Kanalverstopfungen, drängt es gleichzeitig auch in die angeschlossenen Hausanschlussleitungen zurück. Dort steigt es bis auf das Niveau der Straßenoberkante (Rückstauebene) an und kann alle tieferliegenden Bereiche des Hauses, wie den Keller, mitsamt ihrem Inventar überfluten.
Um dies zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Rückstausicherung. In Fällen, in denen eine Schwerkraftentwässerung (freies Gefälle zum Kanal) möglich ist und wo auf die Ablaufstellen während des Rückstaus vollständig verzichtet werden kann, können Klappen- und Kolbenverschlüsse (doppelte Rückstauverschlüsse) verwendet werden. Bei Wohngebäuden ist dies allerdings bei mehr als einer Wohnung nicht zulässig. Vollelektronisch gesteuerte Anlagen sorgen für Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ausfall des Stromnetzes.
Eine weitere Option bieten Abwasserhebeanlagen. Sie erlauben auch bei Rückstau im Kanal eine uneingeschränkte Nutzung von Hausarbeits- oder Sanitärräumen im Keller. Meist werden die Abwässer in eine Sammelleitung gefördert, die unter der Kellerdecke installiert wird. Mittels einer Rückstauschleife, die über der Rückstauebene verläuft, wird die Flutung des Kellers auch bei Stromausfall sicher verhindert.
Sollte ihr Abwasser nicht wie gewohnt problemlos abfließen, so kann dies mehrere Gründe haben.
Bei einer Verstopfung innerhalb des Hauses, die oft durch unsachgemäße Entsorgung von Abfall entsteht, sollte eine Fachfirma zu Rate gezogen werden, wenn die gängigen Methoden wie Siphon reinigen etc. nicht fruchten.
Außerhalb des Hauses kann Wurzeleinwuchs die Ursache sein. Immer wieder kommt es vor, dass die Wurzeln eines Baumes oder eines größeren Busches über defekte Rohrmuffen oder kleine Risse in den Kanal wachsen. Dies kann lange unentdeckt bleiben. Aber nach einiger Zeit verstopfen diese Wurzeln den Kanal und zerstören ihn möglicherweise ganz. Auch in diesem Fall sollten Sie eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Bäume pflanzen, dann achten Sie am besten darauf, dass diese nicht auf der Kanaltrasse stehen.
Auftretende Gerüche deuten auf eine beginnende Verstopfung hin.
Wenn schon im Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze das Abwasser eingestaut ist, so deutet dies darauf hin, dass sich das Abflussproblem im öffentlichen Bereich befindet. Sie sollten dann beim EAD, Herrn Mampel (06151 1346705) anrufen, da im öffentlichen Bereich nur ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen tätig werden darf. Über die entstandenen Kosten erhalten Sie eine Rechnung.
Der Zuleitungskanal liegt in der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers.